[Auswärtiges Amt - 22.04.2013] Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Hinrichtungen in Taiwan auf das Schärfste
Zur erneuten Vollstreckung von sechs Todesurteilen in Taiwan am vergangenen Freitag erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (22.04.):
Die Hinrichtung von sechs Menschen in Taiwan verurteile ich aufs Schärfste.
Die Tatsache, dass eine internationale Expertenkommission festgestellt hatte, dass die in Taiwan vollzogenen Hinrichtungen gegen völkerrechtliche Mindeststandards verstoßen, macht sie noch unerträglicher.
Ich fordere die Verantwortlichen in Taiwan erneut und nachdrücklich auf, keine weiteren Todesurteile zu vollstrecken und zum Moratorium zurückzukehren, das bis 2010 galt.
Hintergrund:
Am 19.04.2013 wurden in Taiwan erneut sechs Todesurteile vollstreckt. In den letzten drei Jahren wurden 21 Menschen in Taiwan hingerichtet.
Vor zwei Monaten hatte eine internationale Expertenkommission, eingeladen von der taiwanesischen Regierung, in ihrem Abschlussbericht zur Umsetzung der Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen in Taiwan festgestellt, dass die letzten 15 Hinrichtungen alle gegen die Mindeststandards des VN-Zivilpaktes verstoßen haben. Die Expertenkommission rief Taiwan dazu auf, bis zur Klärung der Unzulänglichkeiten ein Moratorium für die Todesstrafe zu veranlassen.
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