[SPD-Bundestagsfraktion - 20.02.2013] Betreuungsgeld immer stärker unter Druck
Anlässlich der heute eingereichten Verfassungsklage des Landes Hamburg zum Betreuungsgeld erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Die heute eingereichte Verfassungsklage des Landes Hamburg macht einmal mehr deutlich: Eine Leistung, die für die Nichtinanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gezahlt wird, ist nicht nur falsch, sondern unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Das Betreuungsgeld ist bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitisch fehlgeleitet. Es konterkariert die Ziele einer modernen Familien- und Kinderpolitik und den dringend notwendigen Ausbau der Krippen und Kitas.
Der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb ist seit Langem massiver verfassungsrechtlicher Kritik ausgesetzt. Familienfreundlichkeit, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Bildungschancen von Kindern kommen in diesem Land nur voran, wenn die Einführung des Betreuungsgeldes sofort gestoppt und stattdessen der Betreuungsausbau forciert wird.
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Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen. Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.