[SPD-Bundestagsfraktion - 28.11.2012] Lückenhafte Novelle des Arzneimittelgesetzes wird Antibiotika-Einsatz nicht senken
Zur Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes erklärt der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier:
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine effiziente Antibiotika-Minimierungsstrategie. Im Rahmen dieses Programms müssen alle Rahmenbedingungen der Intensivtierhaltung auf den Prüfstand. Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz lassen sich die Probleme in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bekämpfen.
Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist dringend erforderlich. Jedoch versäumt es die Bundesregierung die notwendige Transparenz beim Einsatz von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung umzusetzen. Es fehlen eindeutige und klar definierte Minimierungsziele, an denen sich Landwirte und Tierärzte orientieren müssen.
Die Experten in der heutigen Anhörung bestätigen: Die Probleme des Antibiotika-Einsatzes liegen vielfach im Management und bei den mangelhaften Hygienestandards in den Tierhaltungsanlagen.
Wir müssen nun die Ursachen für den überhöhten Medikamenteneinsatz angehen. Die SPD fordert daher Änderungen im Gesetzentwurf.
Im Mittelpunkt einer wirkungsvollen Antibiotika-Minimierungsstrategie muss das Hygiene- und Gesundheitsmanagement der tierhaltenden Betriebe stehen. Investitionen in Hygienemaßnahmen und tiergerechte Haltungssysteme erfordern eine gesicherte rechtliche Grundlage. Wir erwarten von der Bundesregierung die Vorlage eines Tierhygienegesetzes und die Formulierung von Mindeststandards in der Tierhaltung durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung:
Alle landwirtschaftlichen Nutztiere einschließlich Aquakulturen müssen in einer Antibiotika-Minimierungsstrategie erfasst werden. Alle Antibiotika-Anwendungen müssen von den Tierärzten umgehend in eine bundesweit einheitliche Datenbank eingegeben werden. Tierhaltungsparameter sind weiter zu entwickeln und in die Datenbank aufzunehmen. Die Durchgriffsrechte der lokalen Überwachungsbehörden müssen so ausgestaltet werden, dass nach der Feststellung von Managementfehlern die Betriebsführung tatsächlich verändert wird. Die Beratungsleistung der Tierärzte ist besser zu vergüten und die Bestandsbetreuung mit festgelegten Besuchsfrequenzen ist gesetzlich zu regeln. Die Antibiotika-Leitlinien der Bundestierärztekammer sind rechtsverbindlich zu machen. Die Forschungsförderung muss stärker auf tiergerechte Haltungsformen, Tierschutz und Züchtung ausgerichtet werden.
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