Informationen zum Schweizer Steuerabkommen und dem Ankauf von Steuer-CDs

Kurzfassung: Informationen zum Schweizer Steuerabkommen und dem Ankauf von Steuer-CDsErstellt am 24. September 2012, aktualisiert am 16. November 2012A. Kritikpunkte am Abkommen: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft ...
[Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 23.11.2012] Informationen zum Schweizer Steuerabkommen und dem Ankauf von Steuer-CDs

Erstellt am 24. September 2012, aktualisiert am 16. November 2012

A. Kritikpunkte am Abkommen: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft mit Beispielsfällen und Statements
Das Abkommen in seiner derzeitigen Fassung enthält scheuentorgroße Schlupflöcher, sowohl bei den Regelungen für die Vergangenheit, als auch bei den Vereinbarungen für Gegenwart und Zukunft.
Finanzminister Norbert Walter-Borjans dazu: "Ein vernünftiges Abkommen wäre besser, als der jetzige Zustand. Aber bevor wir einem Abkommen mit unabsehbaren, nachteiligen ökonomischen Folgen für den deutschen Fiskus zustimmen, das gleichzeitig die Steuergerechtigkeit mit Füßen tritt, verfahren wir lieber so weiter, wie momentan."
Die Kritikpunkte im Einzelnen:
1. Regelungen für die Vergangenheit:
Das Steuerabkommen sieht eine pauschale und einmalige Nachversteuerung von deutschem Schwarzgeld auf Schweizer Konten vor und räumt den Betrügern dabei einen Rabatt ein, der eine Ohrfeige für alle Ehrlichen ist. Der im Abkommen vorgesehene Steuersatz zwischen 21 und 41 % ist nach Berechnungen unseres Ministeriums und von anerkannten Experten blanke Theorie. In der Praxis werden so gut wie nie mehr als 21 bis 25 Prozent erreicht werden. Die Betrüger sollen demnach weit weniger als die Hälfte dessen bezahlen, was in derselben Zeit die ehrlichen Steuerzahler bezahlt haben.
(siehe hierzu Anlage Beispielfall 1 und Beispielfall 2 für die Vergangenheit.)
2. Regelungen für die Übergangszeit:
Genauso untragbar sind die Schlupflöcher in der Übergangszeit. Das Abkommen soll erst 2013 greifen. Bis dahin haben die Betrüger alle Zeit der Welt, ihr Schwarzgeld von der Schweiz aus in andere Steueroasen oder in andere Anlageformen zu bringen. Die Kontoinhaber bleiben bei einem erfolgten Kapitalabzug anonym und die Schweiz nennt lediglich die nach Volumen wichtigsten zehn Zielstaaten und die Anzahl der betroffenen Personen pro Zielstaat. Eine Kontrolle durch die deutschen Finanzbehörden (z.B. durch Auskunftsersuchen) ist dadurch so gut wie unmöglich.
3. Regelungen für die Zukunft
Ein weiterer gravierender Mangel des Abkommens betrifft die Zukunft. Das Abkommen sieht vor, künftige Erträge auf deutsches Kapital in der Schweiz anonym zu besteuern - also nur die Zinsen. Die viel höhere Einkommensteuerhinterziehung verschwindet im Dunkel der Anonymität.
(Siehe hierzu Anlage Beispielfall für die Zukunft.)

B. Rechtmäßigkeit des Ankaufs
Angebotene Daten zu prüfen ist keine Frage der Opportunität. Die Finanzverwaltung ist von Amts wegen dazu verpflichtet, alle Anhaltspunkte auf Steuerstraftaten zu überprüfen. Dazu zählen auch Hinweise auf Daten-CDs.
Die Rechtmäßigkeit des Ankaufs von angebotenen Daten wird nicht nur durch das Bundesfinanzministerium, sondern auch durch die Staatsanwaltschaften und alle Gerichte Bestätigt.
Es gibt keine einzige Gerichtsentscheidung, die den Ankauf und die Verwertung von Daten-CD als nicht rechtmäßig ansieht.
Weitere Informationen zur Rechtmäßigkeit:
1) Urteile
Auszug aus dem Beschluss des LG Düsseldorf - O14 Qs-131 Js 150/10-60/10):
"Entgegen der Ansicht der Verteidigung haben sich die Beamten der Finanzverwaltung durch den Ankauf der CD auch nicht strafbar gemacht……Den Steuerbehörden steht nach Ansicht der Kammer nicht nur die Befugnis zu, im Rahmen steuerstrafrechtlicher Ermittlungen potenziell relevantes Material entgegenzunehmen, sondern auch dafür auch eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen……..Auch ist die Zahlung von Belohnungen für Hinweise zur Aufklärung von Straftaten ein traditionelles Mittel der Strafverfolgung"
(Siehe hierzu Anlage Beschluss des LG Düsseldorf.)
Auszug aus dem Beschluss des FG Köln - 14 v 2484/10
"Der Ankauf der Daten war nicht strafbar."
(Siehe hierzu Anlage mit dem Beschluss des FG Köln.)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kommt in seiner Entscheidung vom 09.11.2011 (Beschluss, 2 BvR 2101/09) letztlich zu dem Ergebnis, dass eine strafrechtliche Verwertung der angekauften Daten zulässig sei.
(Siehe hierzu Anlage BVerG.)
2) Staatsanwaltschaft
http://www.tagesspiegel.de/politik/steuerdaten-cd-schaeubles-gutachten-geklaute-bankdaten-nicht-schutzwuerdig/4334194.html

3) Brief des Bundesfinanzministeriums
(siehe hierzu Anlage Brief des Bundesfinanzministeriums.)

C. Kosten-Nutzen
Die Kosten von CD-Käufen werden grundsätzlich zur Hälfte auf den Bund und der Rest auf die Länder umgelegt. Die Kaufpreise summieren sich auf insgesamt 9 Millionen Euro (15./16. Legislaturperiode), wovon NRW entsprechend der o.a. Praxis nur einen Teil tragen musste.
Allein in NRW kamen so mehr als 640 Millionen Euro zusammen. Neben 2,8 Mio. Euro an Geldstrafen und Geldauflagen aus Verurteilungen und Verfahrenseinstellungen wurden durch die nordrhein-westfälische Justiz Verbandsgeldbußen in Höhe von rund 200 Mio. Euro festgesetzt. Dazu kommen allein in NRW rund 70 Mio. Euro aus der Auswertung von Steuer-CDs. Die zusätzlichen Einnahmen aus Selbstanzeigen in Höhe von geschätzten 370 Mio. Euro sind nur möglich, weil Steuerhinterzieher nicht mehr sicher sein können, dass sie unentdeckt bleiben.

D. Selbstanzeigen
Bei der Finanzverwaltung NRW sind seit dem Frühjahr 2010 insgesamt 7116 (Stand: 07.11.12) Selbstanzeigen von Bürgerinnen und Bürgern mit Bezug zur Schweiz eingegangen. Nach einer sehr dynamischen Entwicklung in den Jahren 2010 und 2011 hatte das Aufkommen an Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz im ersten Halbjahr 2012 spürbar nachgelassen. In den letzten Monaten ist wieder eine deutlich gestiegene Zahl an Selbstanzeigen zu verzeichnen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans dazu: "Seitdem immer deutlicher wird, dass das Abkommen in seiner jetzigen Form wohl nicht in Kraft treten wird, erhöht sich der Druck auf diejenigen, die Schwarzgeld in der Schweiz haben, und die Zahl der Selbstanzeigen steigt wieder. Das ist der beste Beweis dafür, dass die Steuerhinterzieher das Abkommen nicht fürchten, sondern darauf hoffen."
Durch Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz hat NRW geschätzte 370 Millionen Euro erhalten.
(Siehe hierzu Anlagen Tabelle und Grafik zu Selbstanzeigen).

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