Arbeitnehmer können ihre ELStAM-Daten überprüfen

Kurzfassung: Arbeitnehmer können ihre ELStAM-Daten überprüfenNach über 85 Jahren wird die Lohnsteuerkarte aus Pappe endgültig in den Ruhestand geschickt. Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren ...
[Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 21.11.2012] Arbeitnehmer können ihre ELStAM-Daten überprüfen

Nach über 85 Jahren wird die Lohnsteuerkarte aus Pappe endgültig in den Ruhestand geschickt. Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren zur Abrechnung der Lohnsteuer. Es wird für schnellere Übermittlung und weniger bürokratischen Aufwand sorgen. Unter dem Namen "ELStAM" ("Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale") werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug wie etwa die Steuerklasse oder Religionszugehörigkeit zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass den Arbeitgebern der Übergang erleichtert wird, indem sie erst im Laufe des Jahres 2013 auf das neue Verfahren umstellen müssen. Den genauen Umstellungszeitpunkt kann der Arbeitgeber selbst festlegen.
Um sicher zu sein, dass alle Angaben zur Berechnung der eigenen Lohnsteuer korrekt elektronisch erfasst sind, sollten Arbeitnehmer ihre ELStAM-Daten noch vor Ende des Jahres 2012 im Elster-Portal unter www.elsteronline.de/portal überprüfen. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Die steuerliche Identifikationsnummer wurde vom Bundeszentralamt für Steuern schriftlich mitgeteilt. Man findet sie auch auf den Steuerbescheiden. Bei unrichtigen Lohnsteuerabzugmerkmalen sollte der Arbeitnehmer sich an seinen Arbeitgeber oder an sein Finanzamt wenden. Um Wartezeiten zu vermeiden, raten die Finanzämter, den Antrag auf Änderung der ELStAM schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierzu steht unter http://www.fm.nrw.de/go/elstam ein Vordruck zur Verfügung.
Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden. Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt. Um sicher zu gehen, dass der Freibetrag auch künftig in zutreffender Höhe berücksichtigt wird, sollte der Antrag spätestens im Dezember gestellt werden.
In der Übergangszeit von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuerkarte in den Jahren 2011 und 2012 wurden alle Freibeträge automatisch übertragen. Diese Übergangsregelung läuft nun aus.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de

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