Schadensersatz und Erfüllungsanspruch bei PerformancePlus Rente

Rentaplan weist eigene Anleger auf Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical Investment Group (CMI) hin
Kurzfassung: Nach Jahren schreibt die Rentaplan massiv geschädigte Anleger an. Schon im Juli 2012 hat der Bundesgerichtshof in mehreren von der Münchner Kanzlei Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen geführten Verfahren Beratungspflichtverletzungen der Clerical Medical (CMI) festgestellt. Auch bei der PerformancePlus Rente kommen Erfüllungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegen die Clerical Medical (CMI) in Betracht, zudem können Ansprüche gegen die finanzierenden Banken bestehen. Angesichts der drohenden Verjährung empfiehlt sich qualifizierte und vor allem unabhängige Beratung durch erfahrene Kapitalmarktanwälte.
[Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen - 12.11.2012] - "RENTAPLAN - einfach clever vorsorgen" lautete das Motto der Vertriebsgesellschaft, die im letzten Jahrzehnt hunderten Anlegern Rentenmodelle wie die PerformancePlus-Rente verkauft hat. Gegen hohe Gebühren wurden den Anlegern Kredite vermittelt und damit Policen der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) und später auch der Royal London Mutual Insurance Society Limited (Royal London) erworben. Die prognostizierten Renditen erwiesen sich als unrealistisch und die Anleger blieben auf immensen Schulden sitzen.

RENTAPLAN SCHREIBT EIGENE ANLEGER AN
Umso sonderbarer muss es für die geschädigten Anleger erscheinen, wenn sie nun nach Jahren massiv von der Rentaplan angeschrieben und zur Geltendmachung von Schadensersatz gegen die Clerical Medical aufgefordert werden. Angeblich ausschlaggebend für diese späte Fürsorge ist, dass sich im Juli 2012 der Bundesgerichtshof mit den Schadensersatzforderungen gegen die Clerical Medical auseinandergesetzt hatte.

GRUNDSATZURTEIL DES BUNDESGERICHTSHOFES GEGEN DIE CLERICAL MEDICAL (CMI)
In mehreren von der Münchner Kanzlei Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen vor den BGH gebrachten Schadensersatzprozessen wurden schwere Beratungspflichtverletzungen der Versicherungsgesellschaft festgestellt. Insbesondere die bei Abschluss der Versicherung gemachten Renditeprognosen seien zu hoch angesetzt gewesen. Die dort federführenden Rechtsanwälte Tobias Pielsticker und Urban Schädler sprachen nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 2012 von einem Grundsatzurteil, auf welches die vielen von ihnen vertretenen Anleger lange gewartet hätten. Diese Einschätzung hat sich als zutreffend erwiesen, in den letzten Monaten konnten die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen bundesweit hohe Schadensersatzzahlungen für geschädigte Clerical Medical Anleger durchsetzen.

SCHREIBEN DER RENTAPLAN KOMMEN SPÄT
Für die betroffenen Rentaplan-Anleger erweist es sich als fatal, dass die Rentaplan so lange wie möglich keine Zweifel am eigenen Rentenmodell hat aufkommen lassen. Besonders Anleger, die schon vor dem Jahr 2003 die PerformancePlus Rente abgeschlossen haben, sehen sich zehn Jahre später mit der teilweisen Verjährung ihrer Ansprüche gegen die CMI konfrontiert, wenn sie nicht rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen hatten. Das verspätete Engagement der Rentaplan hilft diesen, um ihr Vermögen gebrachten, Anlegern nicht mehr und erscheint alles andere als uneigennützig.

SCHADENSERSATZANSPRUCH BEI PERFORMANCEPLUS RENTE
Für viele geschädigte Rentaplan-Anleger bestehen nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Clerical Medical (CMI). Sie können gegen die Versicherungsgesellschaft eine vollständige Rückabwicklung der PerformancePlus Rente einklagen. "Im Fall eines Anspruches auf Rückabwicklung wird der Anleger so gestellt, als hätte er sich nie auf die PerformancePlus Rente eingelassen", so Rechtsanwalt Forster von der Kanzlei Lachmair und Kollegen.

ANSPRUCH AUF AUSZAHLUNG DER VEREINBARTEN RENTE
Darüber hinaus kommt für viele PerformancePlus Rente-Anleger ein Erfüllungsanspruch auf die Auszahlung der vereinbarten monatlichen Rente in Frage, der den Wert der verbliebenen Police oft weit übersteigt. Der Erfüllungsanspruch gegen die CMI kommt insbesondere für Anleger in Betracht, die die PerformancePlus Rente schon im Jahr 2003 oder früher abgeschlossen haben. "Der Anspruch auf Zahlung von vorbehaltlos vereinbarten Auszahlungen kann selbst dann noch bestehen, wenn Schadensersatzansprüche gegen die CMI schon verjährt sind. Auch Anleger, die ihr Rentaplan-Modell schon vor dem Jahr 2003 abgeschlossen haben, sollten ihre Ansprüche aus diesem Grund individuell und unabhängig prüfen lassen", so Rechtsanwalt Forster von der Kanzlei Lachmair & Kollegen.

SCHADENSMINDERUNG GEGENÜBER BANKEN
Unabhängig von einem Vorgehen gegen die beteiligte Lebensversicherung sollte in jedem Fall ein Vorgehen gegen die finanzierenden Banken erwogen werden, um auch auf diesem Wege rechtzeitig die Verluste zu verringern. Selbst wenn Ansprüche gegen die Clerical Medical verjährt sein sollten, kann hier meist noch eine deutliche Reduzierung der Darlehensschulden erreicht werden. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Prüfung von Ansprüchen gegen die finanzierenden Banken insbesondere auch für neuere PerformancePlus Renten, bei denen eine Royal London-Police erworben wurde.


QUALIFIZIERTE UND UNABHÄNGIGE BERATUNG EMPFOHLEN
Allen geschädigten PerformancePlus Rente-Anlegern kann deshalb nur dringend empfohlen werden, sobald wie möglich den Eintritt der Verjährung zu verhindern und Ansprüche gegen Banken und Versicherungen von unabhängiger Seite prüfen zu lassen. Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie und der schwierigen Prozessführung gegen internationale Großkanzleien ist eine Beratung durch erfahrene Kapitalmarktanwälte zu empfehlen, von denen sich der Anleger insbesondere sicher sein sollte, dass sie nicht im Lager der Versicherer stehen und unabhängig von deren Interessen beraten können.


Weitere Hinweise zu Schadensersatzansprüchen und Verjährungseintritt bei der PerformancePlus Rente finden Sie auf:

www.ra-lachmair.de

www.rentenmodell-hilfe.de
Weitere Informationen
Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen
Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen sind seit bald 20 Jahren auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. Sie vertreten in diesem Zusammenhang seit 2007 viele Versicherte der Clerical Medical Investment Group Ltd. Nach vielen Erfolgen vor den Oberlandesgerichten konnte die Kanzlei im Juli 2012 erstmals Urteile vor dem Bundesgerichtshof gegen die CMI erstreiten.
Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen, Herr Stefan Forster
Ismaningerstraße 19, 81675 München, Deutschland
Tel.: 089-2163330; http://www.ra-lachmair.de
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