PROKON Regenerative Energien GmbH insolvent - was ist zu tun?

AG Itzehoe eröffnet Insolvenzverfahren - Hamburger Rechtsanwalt vorläufiger Insolvenzverwalter
Kurzfassung: Nachdem schon im Sommer vermehrte Zweifel aufkamen, ist für tausende Anleger die Katastrophe eingetreten - die Prokon stellte 22.01.2014 Insolvenzantrag. Welche Aussichten gibt es, noch einen Teil des Geldes zurück zu erhalten?
[Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen - 22.01.2014] München, 22.01.2014; Das wars. Die PROKON Regenerative Energien GmbH ist zahlungsunfähig, weil sie das Genussrechtskapital weder verzinsen noch bedienen kann. Das Amtsgericht Itzehoe hat heute um 14:00 Uhr den Hamburger Anwalt Dr. Dietmar Penzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt und zugleich eine Vollstreckungssperre angeordnet.



Für die Anleger dürfte nun eine Zeit des bangen Wartens beginnen, wobei wir die Meinung, dass das Genussrechtkapital in jedem Falle verloren ist, nicht teilen. Die Verträge dürften nach unserer Bewertung ohnedies nicht wirksam sein, damit auch die Einschränkungen der Rückzahlbarkeit und der Nachrangvorbehalt. Vielmehr spricht doch einiges dafür, dass sie zwingendem Kreditwesenrecht widersprechen, was immerhin zu einer Gleichstellung der Rückzahlungsforderungen mit den anderen Verbindlichkeiten führen dürfte.



Die PROKON Regenerative Energien GmbH sollte dabei durchaus über relevante Vermögenswerte oder Forderungen, etwa gegen die Windparks und Anlagen, deren Finanzierung sie bestritt verfügen, wobei natürlich in keiner Weise klar ist, in welchem Verhältnis diese zur Gesamtsumme der Forderungen stehen. Das wird man allerdings erst in Erfahrung bringen, wenn der Insolvenzverwalter im Prüfungstermin seine Einschätzung bekannt gegeben hat.



Im Moment können wir allerdings vor übereilten Aktivitäten nur warnen. Diese kosten erfahrungsgemäß viel Geld, ohne dass zu erwarten ist, dass die eigene Situation damit nachhaltig verbessert würde. Wir beraten Sie gerne und können Sie auch in und durch das Insolvenzverfahren führen. Das könnte sinnvoll sein, zumal die Genussrechtsbedingungen und damit die absolute Höhe des Rückzahlungsanspruches höchst interpretationsfähig sind.



Selbstverständlich können wir auch Auskunft über etwaige weitere Verantwortliche geben. Dabei bitten wir aber zu bedenken, dass die persönlich Verantwortlichen, etwa die Geschäftsführer, kaum in der Lage sein werden, auch nur einem kleinen Teil der zu erwartenden Schadenersatzansprüche zu bedienen.



Wenn Sie Rat und Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair. Wir sagen Ihnen auch, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und was jetzt für Sie Sinn macht.

Weitere Artikel:

1. Prokon Regenerative Energien GmbH - Riskantes Spiel mit Genussrechten
(Link:http://www.ra-lachmair.de/bank-und-kapitalanlagerecht/wertrechte/prokon-regenerative-energien-gmbh-riskantes-spiel-mit)

2. PROKON GmbH - solvent oder insolvent
(Link:http://www.ra-lachmair.de/bank-und-kapitalanlagerecht/wertrechte/prokon-gmbh-%E2%80%93-solvent-oder-insolvent)
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Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen sind seit 20 Jahren auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisiert. Große Erfolge konnte die Kanzlei etwa für Anleger der Göttinger Gruppe, Bavaria Fonds und geschädigte Clerical Medical Versicherte erreichen. Zudem setzt sich die Kanzlei intensiv mit Wertrechtanbietern wie der Infinus AG oder der Prokon GmbH auseinander.
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Tel.: 089-2163330; http://www.ra-lachmair.de
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