02.11.2012 10:55 Uhr in Gesellschaft & Familie von Stenger GaLa

Herr in eigenen Haus oder nur Mitglied einer Wohngemeinschaft?

Kurzfassung: Herr in eigenen Haus oder nur Mitglied einer Wohngemeinschaft?Maßgebliche Kontroll- und Wesentlichkeitskriterien des EuGH widersprechen den ESO Plänen zur Teil-Rekommunalisierung.Offenbach, 01. Nove ...
[Stenger GaLa - 02.11.2012] Herr in eigenen Haus oder nur Mitglied einer Wohngemeinschaft?

Maßgebliche Kontroll- und Wesentlichkeitskriterien des EuGH widersprechen den ESO Plänen zur Teil-Rekommunalisierung.
Offenbach, 01. November 2012 In der Frage über das zukünftige Unternehmensmodell des Offenbacher Entsorgungsbetriebs ESO sind die Lager gespalten. Die Macher des Konzeptes ESO 2013 und die eine Hälfte der politischen Entscheidungsträger sehen alles im "grünen Bereich" während die geäußerten Bedenken und nachhaltigen Argumente von Offenbacher Parteien, Wirtschaftsexperten, Unternehmern und deren Rechtsberater es für eine Fehlentscheidung halten, wie die Stadt Offenbach und die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) einen fairen Wettbewerb ausschließen wollen.
Der Offenbacher Magistrat hat das in die Kritik geratene "Konzept ESO 2013" in einer politischen Abstimmung genehmigt und in der nächsten Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung gestellt. "Dieses war zu erwarten und ist vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung für den Moment zu respektieren. Wir haben alle politischen Parteien, den Magistrat und zuständigen Institutionen über unsere Position schriftlich informiert und das Rechtsgutachten des Fachanwalts für Verwaltungsrecht Christoph Just von der Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff zur Verfügung gestellt", so Ulrich Stenger. Dem gegenüber steht ein kurzgefasstes sogenanntes Positionspapier des RA Dominik Lück der Kölner Kanzlei Köhler
Klett u.a. zur vergaberechtlichen Zulässigkeit, das sich ausschließlich auf formale Kriterien stützt und auf die sich der ESO beruft. In der umfangreichen Magistratsvorlage Nr. 374/12 an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main vom 24.10.2012 wird auf die rechtlichen Bedenken und das Rechtsgutachten nicht eingegangen. Die verantwortlichen Entscheidungsträger aller Parteien und Gremien haben nun die Möglichkeit, die Darstellung des ESO Management fachkundig zu hinterfragen und belastbare Antworten einzufordern.
Wir sehen in diesem Versuch der Stadt Offenbach zugunsten der ESO private Wettbewerber auszuschließen und Ausschreibungen gezielt umgehen zu wollen einen klaren Verstoß gegen europäisches und nationales Vergaberecht. Gänzlich außer Acht gelassen ist offenbar die Frage der kartellrechtlichen Unzulässigkeit eines fragwürdigen Gemeinschaftsunternehmens. Die Argumentation des ESO Management steht u.E. auf sehr wackeligen Beinen. Insbesondere die Kriterien für ausschreibungsfreie In-House-Geschäfte sind allenfalls formal jedoch keineswegs inhaltlich erfüllt. Die vorgestellte Lösung ist nichts anderes als eine missbräuchliche Gestaltung zur Umgehung des europaweit geltenden Vergaberechts. Bei In-House-Geschäften geht es darum, dass der öffentliche Auftraggeber allein oder zusammen mit anderen öffentlichen Stellen eine ähnliche Kontrolle über das Unternehmen ausübt wie über seine eigenen Dienststellen. Außerdem müsste das neue Unternehmen ESO Stadtservice GmbH seine Tätigkeiten vor allem für die öffentliche Körperschaft, die seine Anteile innehat verrichten.
Hintergrund der Neuregelung ist der zwischen dem ESO Eigenbetrieb und der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH bestehende Rahmendienstleistungsvertrag, der Ende des Jahres 2014 ausläuft. Spätestens zu diesem Termin ist eine Neuregelung der kommunalen Leistungserbringung erforderlich, da eine Verlängerung dieses Vertrages aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Der ESO spricht davon, bei seinem neu ausgedachten Konstrukt "Herr im eigenen Haus" zu sein. Wer die Pläne genau analysiert sieht, dass dem nicht so ist. Auf dem Papier ist man zwar formal getrennt, informal jedoch eng mit einander verwoben. Dieses begründet sich u.a. in der gemeinsamen Nutzung von personellen und technischen Ressourcen, gemeinsamer Buchhaltung oder Systemen sowie einer personenidentischen Geschäftsführung der neuen Gesellschaften. Die SOH ist 100%ige Mutter der neuen ESO Stadtservice GmbH, die aber nur dann wie eine eigene Dienststelle zu kontrollieren ist, wenn die Meinhardt Städtereinigung GmbH
Co. KG (Meinhardt) nicht einwirkt. Dies ist jedoch mit der 49%igen Beteiligung des privaten Unternehmens Meinhardt der Fall, die sich mittelbar über die personenidentische Geschäftsführung und auch über den ausdrücklich angestrebten "Gesamtbetrieb" ergibt. Niemand kann ausschließen, dass quersubventioniert durch überhöhte Preise in Offenbach, die unter gleicher Führung agierende ESO Gewerbe GmbH in Wettbewerb mit anderen Firmen tritt. Ergo hat man somit lediglich noch die Mütze einer Wohngemeinschaft auf, ist aber de facto nicht mehr Herr im eigenen Haus. Das ist wie in einer Studentenkommune. Alle Mitbewohner der Offenbacher Stadtwohnung würden die gleiche Küche, das gleiche Bad und den Flur gemeinsam nutzen und sich die Putzfrau und die Nebenkosten teilen. Da ändern auch das eigene Klingelschild und ein eigenes Zimmer nicht viel daran. Wer trotz Aufspaltung in zwei Gesellschaften auf personelle Einheit und Synergien in einem Gemeinschaftsbetrieb setzt, sollte genau prüfen, ob das in dieser Form rechtlich zulässig ist und nicht sehenden Auges in die Falle laufen. Die maßgebliche Kontroll- und Wesentlichkeitskriterien des EuGH widersprechen den ESO Plänen zur Teil-Rekommunalisierung eindeutig und der EuGH schaut in solchen Fällen sehr genau auf den wirtschaftlichen Ablauf. Die SOH als Hausherr hat keine Kontrolle, was hinter den Türen unter guten Freunden geschieht und die gesamte Hausgemeinschaft, also letztendlich die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger, sollte am Ende nicht auf den Kosten einer Schadensbeseitigung sitzen bleiben, sondern Nutznießer einer zukunftsfähigen Lösung sein. Einen vergleichbaren Fall wie das Offenbacher Klinikum sollte man sich nicht leisten. Es ist nun an den Stadtverordneten aller Parteien einen gangbaren zum fairen Weg zu beschließen.
Kurzporträt Stenger Garten- und Landschafts Service GmbH:
Das 1948 vom Gartenbaumeister Franz Konrad Stenger gegründete Offenbacher Unternehmen Stenger Garten- und Landschafts Service GmbH gestaltet und pflegt in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit seinen privaten und öffentlichen Auftraggebern und deren Beauftragten, Landschaftsarchitekten, den Garten- und Friedhofsämtern, den Schul- und Bauämtern und Hoch- und Tiefbau-Ingenieurbüros Außenlagen und Landschaften und ist seit über 64 Jahren verlässlicher Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler. Dazu setzt Stenger eine sach- und fachgerechte Ausführung sowie die verlässliche Einhaltung von Terminen voraus - das Arbeiten mit gut ausgebildeten, ständig weiter geschulten und motivierten Mitarbeitern ist hierbei unerlässlich. Das Offenbacher Unternehmen ist zudem ein angesehener Ausbildungsbetrieb. Es werden durchweg Tariflöhne und übertarifliche Zulagen bezahlt.1980 wurde das Unternehmen von Ulrich Franz Stenger, Gartenbaumeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, übernommen. 2007 und 2009 traten auch in dritter Generation Sven Stenger und Philipp-Sebastian Stenger, beide Gartenbaumeister, in das Unternehmen ein. Heute bietet die Stenger Garten- und Landschafts Service GmbH umfassende Leistungen in den Bereichen Planung, Neuanlage, Pflege und Unterhaltung sowie in der Beratung an. Die Erfahrungen liegen dabei vor allem im Bau- , Gestaltung und Pflege von innerörtlichen Garten- und Parkanlagen, Außenanlagen im Industrie-, Wohn- und Siedlungsbereich, in der Planung und Gestaltung von Privatgärten, der Innenhof- und Dachgartengestaltung, im Bereich Straßenbegrünung und Hausfassadenbegrünung, Anlegen von Teichen und Feuchtbiotopen, Baum- und Gehölzpflanzung, Natursteinarbeiten, Pflasterarbeiten mit Natur- und Betonpflaster, Stein- und Holzarbeiten sowie im Spielplatzbau und -gestaltung. Im Zuge der langjährigen erfolgreichen Tätigkeit unterstützt der Garten- und Landschaftsunternehmen u.a. die Deutsche Kinderkrebsstiftung, die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V., Kindergärten und Jugendzentren, Schulprojekte, Sportvereine und Behinderten-Einrichtungen sowie Projekte in Afrika. Weitere Informationen zu Stenger: http://stenger-gala.de/

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Das 1948 vom Gartenbaumeister Franz Konrad Stenger gegründete Offenbacher Unternehmen Stenger Garten- und Landschafts Service GmbH gestaltet und pflegt in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit seinen privaten und öffentlichen Auftraggebern und deren Beauftragten, Landschaftsarchitekten, den Garten- und Friedhofsämtern, den Schul- und Bauämtern und Hoch- und Tiefbau-Ingenieurbüros Außenlagen und Landschaften und ist seit über 64 Jahren verlässlicher Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler. Dazu setzt Stenger eine sach- und fachgerechte Ausführung sowie die verlässliche Einhaltung von Terminen voraus - das Arbeiten mit gut ausgebildeten, ständig weiter geschulten und motivierten Mitarbeitern ist hierbei unerlässlich. Das Offenbacher Unternehmen ist zudem ein angesehener Ausbildungsbetrieb. Es werden durchweg Tariflöhne und übertarifliche Zulagen bezahlt.1980 wurde das Unternehmen von Ulrich Franz Stenger, Gartenbaumeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, übernommen. 2007 und 2009 traten auch in dritter Generation Sven Stenger und Philipp-Sebastian Stenger, beide Gartenbaumeister, in das Unternehmen ein. Heute bietet die Stenger Garten- und Landschafts Service GmbH umfassende Leistungen in den Bereichen Planung, Neuanlage, Pflege und Unterhaltung sowie in der Beratung an. Die Erfahrungen liegen dabei vor allem im Bau- , Gestaltung und Pflege von innerörtlichen Garten- und Parkanlagen, Außenanlagen im Industrie-, Wohn- und Siedlungsbereich, in der Planung und Gestaltung von Privatgärten, der Innenhof- und Dachgartengestaltung, im Bereich Straßenbegrünung und Hausfassadenbegrünung, Anlegen von Teichen und Feuchtbiotopen, Baum- und Gehölzpflanzung, Natursteinarbeiten, Pflasterarbeiten mit Natur- und Betonpflaster, Stein- und Holzarbeiten sowie im Spielplatzbau und –gestaltung. Im Zuge der langjährigen erfolgreichen Tätigkeit unterstützt der Garten- und Landschaftsunternehmen u.a. die Deutsche Kinderkrebsstiftung, die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V., Kindergärten und Jugendzentren, Schulprojekte, Sportvereine und Behinderten-Einrichtungen sowie Projekte in Afrika. Weitere Informationen zu Stenger: http://stenger-gala.de/
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