17.10.2012 13:38 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Stenger GaLa

Verödung des Offenbacher Wettbewerbs

Kurzfassung: Verödung des Offenbacher WettbewerbsGut durchdachte und geplante Rekommunalisierungsprojekte gehen nicht zu Lasten der Beschäftigung. Ausschreibung und Beschäftigung widersprechen sich nicht.Offenb ...
[Stenger GaLa - 17.10.2012] Verödung des Offenbacher Wettbewerbs

Gut durchdachte und geplante Rekommunalisierungsprojekte gehen nicht zu Lasten der Beschäftigung. Ausschreibung und Beschäftigung widersprechen sich nicht.
Offenbach, 17. Oktober 2012 Wenn die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden, können alle Beteiligten von einer Rekommunalisierung profitieren. Das wäre gut so, wenn es denn in Offenbach so wäre. Das ESO Konzept 2013 enthält jedoch signifikante handwerkliche Fehler und Rechtsmängel und ist somit zum Nachteil der Bürger und regionalen Wirtschaft. Die geplante Organisationsstruktur des ESO Rekommunalisierungskonzeptes führt zu einem Ausschluss von Wettbewerb, der ortsansässige Unternehmen und Zulieferer erheblich benachteiligt und sogar existenzgefährdend sein kann.
Die Wege zur Rekommunalisierung sind vielfältig und sorgfältig zu überprüfen. Sie ist nur dann erstrebenswert, wenn sie Vorteile gegenüber der gesetzlich geforderten öffentlichen Auftragsvergabe bringt: für die Beschäftigten, die Verbraucher, die Umwelt, die Unternehmen und die Kommune. Und dabei sind finanzielle, konzeptionelle und personelle Herausforderungen zu meistern. Wichtig ist, dass alle beteiligten und betroffenen Parteien bei dem Prozess nach Auslaufen des aktuellen Rahmendienstleistungsvertrags mit im Boot sind und mitwirken können, damit die Stadt Offenbach und ihre Bürger keine Nachteile erleiden. Denn ihnen muss klar sein, was eine öffentliche Ausschreibung dagegen leisten kann, die im Übrigen auch grundsätzlich gesetzlich vorgesehen ist. Die Erwartungen bei Ausschreibungen sind vielversprechend: Die Bürgerinnen und Bürger könnten mit kalkulierbaren und bezahlbaren Preisen sowie besserer Service-Qualität rechnen. Für die Beschäftigten würde eine faire und tarifliche Entlohnung sichergestellt und ihre betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden. Auch für die regionale Wirtschaft hätte sie Vorteile, örtliche Zuliefererbetriebe könnten mehr Aufträge erhalten, solide Gewinne erzielen und mehr Leute einstellen. Dies käme auch den Kommunen über höhere Steuereinnahmen zugute. Kommunen wie Offenbach müssen jedoch beachten, dass die Finanzierungslast nicht nur in die Zukunft verschoben wird.
"Die Macher des ESO Konzeptes und der Magistrat der Stadt Offenbach müssen sich ausführlich mit den öffentlich vorgebrachten Argumenten beschäftigten. Sie machen deutlich, in welchen Bereichen das Konzept zwingend verbessert werden sollte, damit es für Alle trag- und zukunftsfähig wird. Deshalb müssen wir für eine "faire und transparente Rekommunalisierung" kämpfen oder für ein "offenes Ausschreibungsverfahren" sorgen.", fordert Ulrich Stenger.
Der Hauptkritikpunkt liegt in der vom ESO Management geplanten Aushebelung des Vergaberechts. Einerseits wegen des geplanten Umhängens des noch laufenden Rahmendienstleistungsvertrages und andererseits wegen der künftig angestrebten Struktur. Ende 2014 läuft der Rahmendienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Offenbach und der privatwirtschaftlich geführten ESO Dienstleistungsgesellschaft mbH aus. In der jetzigen Form ist eine Verlängerung des Vertrages ohne erneute Ausschreibung nicht möglich.
Der Offenbacher Stadtkonzern ESO befürchtet, bei einer erneuten vollständigen Ausschreibung der Leistungen den Wettbewerb nicht gewinnen zu können. Daher wählt man den Weg der Teil-Rekommunalisierung. Ein Ausschreibungsrisiko für die Stadt Offenbach besteht nicht. Jede Ausschreibung bietet dem öffentlichen Auftraggeber hingegen Chancen: Nämlich das tatsächlich wirtschaftlichste Angebot zu erhalten. Nur das wahrt die Treuhandaufgaben der öffentlichen Hand für die ihr anvertrauten öffentlichen Gelder. "Es kann und darf nicht sein, dass wirtschaftliche Eigeninteressen der privatwirtschaftlichen ESO GmbH - eines mit öffentlichen Geldern gegründeten Betriebs - vor die Interessen der Stadt Offenbach, ihrer Bürger und Gewerbesteuerzahler gestellt werden.", beurteilt Ulrich Stenger die Lage.
Vergaberechtsaufgabe ist die Schaffung und Stärkung eines freien, gleichmäßigen und transparenten Leistungswettbewerbs. Daher sind öffentliche Aufträge, insbesondere oberhalb der sogenannten Schwellenwerte, vergaberechtlich grundsätzlich auszuschreiben, wenn nicht ausnahmsweise rechtfertigende Sonderumstände vorliegen. Diese liegen nicht vor.
Beschäftigungsrisiko bei der ESO ist Scheinproblem
Öffentliche Auftraggeber können bei der Ausschreibung von Leistungen durch die Formulierung der Ausschreibung und das Auswahlverfahren wesentlich selbst bestimmen, mit welcher Art von Dienstleister er zusammenarbeiten will. Das beinhaltet die Frage der Tarife, die Einhaltung von Standards, die Berücksichtigung regionaler Betriebe durch z.B. geeignete Losbildung usw. Die Einhaltung derartiger sog. "vergabefremder Zwecke" ist seit Jahren Standard und typischerweise sogar auf Vergabeformblättern vorformuliert. Das "Beschäftigungsrisiko" durch "osteuropäische Billiganbieter" ist rechtlich ein Scheinproblem, aber politisch ein willkommenes Vehikel.
Der ESO hat in den letzten Jahren ihre Dienstleistungen nicht ausschließlich mit eigenen Ressourcen erbracht, sondern auch an Subunternehmer fremd vergeben. Das Arbeitsplätze weg fallen könnten ist schwer nachzuvollziehen, sie werden sich allenfalls verlagern, da die zu leistende Arbeit gleich bleibt. Denn dem Grünwesen in Stadt und Kreis Offenbach werden von der ESO große Marktchancen prognostiziert. Die Argumentation eines möglichen Arbeitsplatzverlustes der ESO Mitarbeiter darf eine rechtsaushebelnde Vorgehensweise nicht überdecken. Und: Zweck der Aufstellung der ESO mit der privaten Meinhardt Städtereinigung GmbH aus Hofheim war es ja gerade, die ESO wettbewerbsfähig zu machen. Soll die aktuelle Diskussion vielleicht nur verschleiern, dass zwar ein privater Unternehmer durch die Zusammenarbeit bereichert worden ist, ansonsten aber die damaligen "Hausaufgaben" in punkto Wettbewerbsfähigkeit in den letzten 10 Jahren nicht gemacht wurden?
Auch die Arbeitsplätze in den ortsansässigen Unternehmen sind gefährdet. Hier ist mit gleichem Maß zu messen. Die Teil-Rekommunalisierung führt nicht automatisch zu sicheren Arbeitsplätzen bei der ESO, solange die Neu-Ausrichtung der ESO nicht auf rechtlich sicheren Füßen steht. Sie gefährdet aber Arbeitsplätze der örtlichen und regionalen, mittelständischen Wirtschaft, die sich gegen die Eigenmacht des Stadtkonzerns nur schwer wehren kann.

Kurzporträt Stenger Garten- und Landschafts Service GmbH:
Das 1948 vom Gartenbaumeister Franz Konrad Stenger gegründete Offenbacher Unternehmen Stenger Garten- und Landschafts Service GmbH gestaltet und pflegt in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit seinen privaten und öffentlichen Auftraggebern und deren Beauftragten, Landschaftsarchitekten, den Garten- und Friedhofsämtern, den Schul- und Bauämtern und Hoch- und Tiefbau-Ingenieurbüros Außenlagen und Landschaften und ist seit über 64 Jahren verlässlicher Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler. Dazu setzt Stenger eine sach- und fachgerechte Ausführung sowie die verlässliche Einhaltung von Terminen voraus - das Arbeiten mit gut ausgebildeten, ständig weiter geschulten und motivierten Mitarbeitern ist hierbei unerlässlich. Das Offenbacher Unternehmen ist zudem ein angesehener Ausbildungsbetrieb. Es werden durchweg Tariflöhne und übertarifliche Zulagen bezahlt.1980 wurde das Unternehmen von Ulrich Franz Stenger, Gartenbaumeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, übernommen. 2007 und 2009 traten auch in dritter Generation Sven Stenger und Philipp-Sebastian Stenger, beide Gartenbaumeister, in das Unternehmen ein. Heute bietet die Stenger Garten- und Landschafts Service GmbH umfassende Leistungen in den Bereichen Planung, Neuanlage, Pflege und Unterhaltung sowie in der Beratung an. Die Erfahrungen liegen dabei vor allem im Bau- , Gestaltung und Pflege von innerörtlichen Garten- und Parkanlagen, Außenanlagen im Industrie-, Wohn- und Siedlungsbereich, in der Planung und Gestaltung von Privatgärten, der Innenhof- und Dachgartengestaltung, im Bereich Straßenbegrünung und Hausfassadenbegrünung, Anlegen von Teichen und Feuchtbiotopen, Baum- und Gehölzpflanzung, Natursteinarbeiten, Pflasterarbeiten mit Natur- und Betonpflaster, Stein- und Holzarbeiten sowie im Spielplatzbau und -gestaltung. Im Zuge der langjährigen erfolgreichen Tätigkeit unterstützt der Garten- und Landschaftsunternehmen u.a. die Deutsche Kinderkrebsstiftung, die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V., Kindergärten und Jugendzentren, Schulprojekte, Sportvereine und Behinderten-Einrichtungen sowie Projekte in Afrika. Weitere Informationen zu Stenger: http://stenger-gala.de/

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