[kfzvesicherungsvergleich.net - 13.10.2012] Die Kfz Versicherung kennt innerhalb ihres Regelwerks auch den Begriff "Folgepraemienverzug". Die Folgeprämie bezeichnet den Beitrag in die Versicherung, der dem Erstbeitrag direkt folgt - also den zweiten Beitrag. Ein Zahlungsverzug bei der Folgeprämie tritt immer dann ein, wenn eine verspätete Zahlung des zweiten Versicherungsbeitrags erfolgt, wenn also die Bezahlung an die Versicherungsgesellschaft nach der vorgegebenen Frist eintritt. In der Kfz Versicherung kann der Verzug in der Folgeprämie schwere rechtliche und auch finanzielle Folgen mit sich bringen. Bis hin zur Verweigerung von Leistungen durch die Versicherungsgesellschaft im Schadenfalle können die Folgen reichen, die bei einem Zahlungsverzug bei der Folgeprämie gegeben sind.
Da gerade bei der Kfz Haftpflicht von gesetzlicher Seite strenge Vorgaben bestehen, sollte ein Zahlungsverzug bei Folgeprämien unbedingt vermieden werden. Bedingt durch die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug müssen Versicherungsgesellschaften nämlich einen Folgepraemienverzug bei der jeweiligen Zulassungsstelle melden. Eine Zwangsabmeldung durch die Zulassungsstelle ist eine einschneidende Folge, die aus der verzögerten Folgeprämienzahlung für den Versicherungsnehmer resultieren kann. In diesem Fall wird das Fahrzeug durch die Zulassungsstelle abgemeldet und darf dann in der Folge bedingt durch den nicht vorhandenen Versicherungsschutz im Straßenverkehr auch nicht mehr betrieben werden.
Wichtig für den Versicherungsnehmer zu wissen ist allerdings, dass der Folgepraemienverzug in der Kfz Versicherung nicht sofort eintritt, wenn eine Beitragsrechnung nicht umgehend beglichen wurde. Die Versicherungsgesellschaft wird dem Versicherungsnehmer zunächst eine Mahnung zuschicken. Innerhalb dieser Mahnung wird der Versicherungsnehmer von der Kfz Versicherung dann genau über die rechtlichen Folgen des Folgeprämienverzugs aufgeklärt. Diese sogenannte Rechtsbelehrung über die Folgen des Verzugs ist für die Versicherungsgesellschaft verpflichtend. Zudem muss die Versicherungsgesellschaft in der Mahnung für den Prämienverzug den genauen Betrag der Prämie, die Zinsen und weitere resultierende Kosten ausweisen. Wichtig zu wissen für den Versicherungsnehmer ist zudem, dass die Mahnung auf den Prämienverzug eine Zahlungsfrist von zwei Wochen einräumen muss. In dieser Zeit muss die Versicherungsgesellschaft für Schäden haften. Erst nach diesem Zeitraum und bei fortbestehendem Folgepraemienverzug ist die Versicherung berechtigt, entstandene Schäden nur noch teilweise zu decken.
Problematisch für den Versicherungsnehmer ist beim Zahlungsverzug in der Folgeprämie gerade im Kraftfahrzeugversicherungsbereich, dass mit der nicht gezahlten Folgeprämie durch die Versicherungsgesellschaft auch fast immer gleichzeitig eine Kündigung des Versicherungsschutzes ausgesprochen wird. Die Kosten, die für den Versicherungsnehmer in einem solchen Fall entstehen, sind sehr hoch. Ist innerhalb von vier Wochen nach Ausspruch der Kündigung kein Schadenfall eingetreten und wurde zudem der Rückstand beglichen, wird die ausgesprochene Kündigung übrigens automatisch wieder aufgehoben.
Mehr zum Verzug der Beitragsprämie unter
www.kfzversicherungsvergleich.net/folgepraemienverzug.php
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