Rabatte für Wenigfahrer von KFZ Versicherungen

Rabatte für Wenigfahrer von KFZ Versicherungen
Kurzfassung: Warum gewähren Kfz Versicherer einen Wenigfahrerrabatt?
[kfzvesicherungsvergleich.net - 02.10.2012] Die Berechnung des Tarifs einer Kfz Versicherung erfordert die Verarbeitung einer Vielzahl von Informationen. Zu den wichtigsten Daten, die in jedem Versicherungsantrag abgefragt werden, zählt die jährlich zurückgelegte Fahrstrecke in Kilometern. Wenn Sie in der Regel keine langen Fahrten unternehmen, können Sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften einen Wenigfahrerrabatt beantragen.

Warum gewähren Kfz Versicherer einen Wenigfahrerrabatt?

Die Tarife der Autoversicherer sind mit den Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung mathematisch genau kalkuliert. Aus diesen Berechnungen geht hervor, dass Wenigfahrer statistisch betrachtet ein geringeres Unfallrisiko als Vielfahrer haben. Die geringere Wahrscheinlichkeit eines Unfalls honoriert der Versicherer mit einem entsprechenden Rabatt auf den normalen Versicherungstarif. Die Grenze liegt dabei bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei einer jährlichen Fahrleistungen von 5.000 Kilometern. Fahren Sie weniger, können Sie in den Genuss des Rabatts kommen. Trotzdem sollten Sie die verschiedenen Tarife sorgfältig miteinander vergleichen, ehe Sie sich zum Wechsel der Kfz Versicherung entscheiden.

Was sollten Sie beachten?

Die meisten Versicherungsgesellschaften verlangen bei Vertragsabschluss nicht nur angaben über die jährlich zurückgelegte Fahrstrecke, sondern auch den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs. Beschönigen Sie bei diesen Angaben nichts, nur um den Wenigfahrerrabatt zu bekommen. Viele Versicherer entsenden zum Beispiel Vertreter vor Ort, die Ihre Angaben überprüfen. Fahren Sie jährlich deutlich mehr als die von Ihnen im Antrag angegebene Strecke, kann die Versicherung unter Umständen sogar eine Nachzahlung verlangen oder den Vertrag kündigen. Nehmen sich ruhig etwas Zeit und überlegen Sie, welche Strecken Sie regelmäßig mit dem Auto zurücklegen. Das rechnen Sie auf das gesamte Jahr hoch. Sollte sich Ihre Kilometerleistung plötzlich ändern, sind Sie verpflichtet, das Ihrer Versicherung unverzüglich mitzuteilen. Diese Situation kann zum Beispiel eintreten, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle in einem entfernteren Ort annehmen, in einen anderen Ort umziehen oder jemand kennen lernen, der auswärts wohnt. Falls sich durch die Veränderung Ihrer Lebensumstände die jährlich zurückgelegte Fahrstrecke verkürzen sollte, zum Beispiel bei Beginn der Rente oder Pensionierung, kann es sich ebenfalls lohnen, Ihre Kfz Versicherung zu informieren. Mit etwas Glück können Sie dadurch in den Genuss des Wenigfahrerrabatts kommen, für den Sie sich bisher nicht qualifizieren konnten. Falls Ihre jährliche Fahrleistung im Grenzbereich liegt, sollten Sie Ihren Versicherer darauf ansprechen. Nicht wenige Versicherer gewähren entweder aus Kulanzgründen trotzdem den Rabatt oder finden eine andere Möglichkeit, um einen günstigeren Tarif anbieten zu können.
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