Nutzungsausfallentschädigung statt Mietwagen

Statt Mietwagen lieber eine Nutzungsausfallentschädigung wählen
Kurzfassung: Statt Mietwagen lieber eine Nutzungsausfallentschädigung wählen
[kfzvesicherungsvergleich.net - 01.10.2012] Wer unverschuldet einen Crash verursacht hat, kann als unfallgeschädigter Autofahrer in der Zeit, in der sich sein Fahrzeug in Reparatur befindet, oder auch in dem Zeitraum, wo dem geschädigten Halter kein fahrbarer Untersatz bereit steht, eine Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Autoversicherung geltend machen. Das geht allerdings nur, wenn der geschädigte Pkw-Halter keinen Mietwagen in Anspruch nimmt.
Die Nutzungsausfallentschädigung setzt einen Nutzungsausfall voraus.

Wer aufgrund eines Verkehrsunfalls in der Zeit der Reparatur über kein eigenes Auto verfügt, hat daher einen Anspruch auf einen Leihwagen, oder einer Entschädigung wegen Nutzungsausfall. Ganz so einfach ist es nicht, sonst würde sich jeder Geschädigte in der Reparaturzeit einen Porsche mieten. Hier trifft für jeden Geschädigten eine Schadensminderungspflicht zu.
Die Rechtssprechung erklärt hier eindeutig, dass der durch einen Unfall geschädigte Verkehrsteilnehmer die Mietwagentarife sorgfältig vergleichen muss. In der Regel kann der Geschädigte nichts verkehrt machen, wenn er die gleiche Typklasse beim Mietwagen wählt, wie sein Unfallwagen. Wer ganz sicher gehen will, wählt eine Klasse tiefer, dann ist er immer auf der richtigen Seite. Wer hier noch über einen Zweitwagen verfügt, kann sich trotzdem eine Nutzungsausfallentschaedigung auszahlen lassen.

Was ist besser, Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschaedigung?

Die Entschädigung wird für die Dauer gezahlt, in der sich das Fahrzeug in Reparatur befindet.
Bei einem Totalschaden wird die Nutzungsausfallentschaedigung bis zur Ersatzbeschaffung eines neuen Autos gezahlt. Wer also nicht unbedingt täglich einen Mietwagen benötigt, ist hier sehr wahrscheinlich mit einer entsprechenden Entschädigung der Autoversicherung besser bedient. Eine weitere interessante Perspektive verbirgt sich hinter der Schuldfrage.
Wenn die Schuldfrage nicht hundertprozentig geklärt ist und sich daraus eventuell ein Mitverschulden ergibt, dann wird die generische Autoversicherung die Kostenübernahme für den Leihwagen nur anteilig übernehmen oder auch ganz ablehnen. Dann sind Sie nicht nur der Geschädigte, sondern der "August", der zusätzlich auch noch die Mietwagenkosten an der Backe hat.

Wie hoch ist eine Nutzungsausfallentschaedigung?

Hier geht es nicht nach Pi mal Daumen. So eine Entschädigung wird von den Gerichten und Haftpflichtversicherungen nach einem anerkannten "Sanden-Danner / Küppersbusch" Tabellenwerk errechnet. In diesem Tabellenwerk sind nahezu alle gängigen Fahrzeugtypen aufgelistet und in Gruppen mit verschiedenen Tagessätzen eingeteilt.
Wenn Sie also genau wissen möchten, wie hoch Ihre Nutzungsausfallentschädigung bei der Autoversicherung sein wird, so finden Sie diese online im Internet. Im privaten Bereich ist die Nutzungsentschädigung recht transparent. Im gewerblichen Bereich muss der durch den Nutzungsausfall entstandene Schaden nachgewiesen werden, da es hierbei um eine Gewinneinbuße und einen Einnahmeverzicht handelt. In der Praxis gestaltet sich die Gewinneinbuße vielfach recht schwierig, da leicht ein Ersatzfahrzeug gestellt werden kann.

Mehr Infos zum Nachweis einer Nutzungsaufallentschädigung unter http://www.kfzversicherungsvergleich.net/nutzungsausfallentschaedigung.php
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