[SPD-Bundestagsfraktion - 28.08.2012] Rechtsgutachten belegt: Betreuungsgeldgesetz ist verfassungswidrig
Anlässlich der Veröffentlichung des Rechtsgutachten zum Betreuungsgeld, das Prof. Dr. Joachim Wieland im Auftrag der SPD-Bundestagsfraktion erstellt hat, erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler und die Justiziarin der Fraktion Brigitte Zypries:
Der Betreuungsgeldgesetzentwurf widerspricht Verfassungsrecht. Zu diesem Ergebnis kommt der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Wieland in seinem Gutachten. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, wird die SPD-Bundestagsfraktion eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe anstreben.
Das Betreuungsgeld verstößt in vierfacher Hinsicht gegen unser Grundgesetz.
1. Das Betreuungsgeld schafft einen Anreiz für Eltern, ihr Kind nicht in eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung zu geben. Damit verletzt das Betreuungsgeld das Gebot, dass - nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz - die Ausgestaltung der Kinderbetreuung Angelegenheit der Eltern ist und der Staat in diese Entscheidung nicht lenkend eingreifen darf.
2. Das Betreuungsgeld steht im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichheitssatz. Familien, die ein staatliches Angebot wie Kitas nicht in Anspruch nehmen, dürfen nicht besser gestellt werden als Familien, die Kitas für ihre Kinder nutzen. Eine solche Regelung stellt unser gesamtes System der öffentlichen Infrastrukturfinanzierung auf den Kopf.
3. Die vorgesehene Regelung führt dazu, dass Eltern mit 13 und 14 Monaten alten Kindern zum Teil Betreuungsgeld bekommen, zum andern Teil nicht - und das bei ansonsten gleichen Bedingungen. Auch das verstößt gegen den Gleichheitssatz.
4. Und schließlich ist es unvereinbar mit dem staatlichen Gleichstellungsgebot. Danach ist der Staat verpflichtet, mit positiven Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen zu fördern - mit dem Betreuungsgeld tut die Bundesregierung das Gegenteil: Sie verfestigt traditionelle Rollenbilder.
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