GVB begrüßt Vorstoß des Bundesfinanzministeriums für MiFID II-Reform

Kurzfassung: (Mynewsdesk) München, 27. August 2019 - Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die heutige Ankündigung des Bundesfinanzministeriums, sich bei der anstehenden Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II für praxisgerechte Anpassungen einzusetzen. „Es hilft Bankkunden nicht, wenn Vorschriften sie behindern, Finanzgeschäfte abzuschließen. Doch genau diesen Effekt hat MiFID II in der täglichen Anlagepraxis an vielen Stellen“, kommentiert GVB-Präsident Jürgen Gros. ...
[Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 27.08.2019] (Mynewsdesk) München, 27. August 2019 - Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die heutige Ankündigung des Bundesfinanzministeriums, sich bei der anstehenden Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II für praxisgerechte Anpassungen einzusetzen. „Es hilft Bankkunden nicht, wenn Vorschriften sie behindern, Finanzgeschäfte abzuschließen. Doch genau diesen Effekt hat MiFID II in der täglichen Anlagepraxis an vielen Stellen“, kommentiert GVB-Präsident Jürgen Gros. „Deshalb ist es richtig, wenn die Bundesregierung auf offensichtliche Missstände reagiert und sich für eine verbraucherfreundliche Weiterentwicklung der Regeln stark macht.“

Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jörg Kukies, kündigte beispielsweise an, die besonders ungeliebte Pflicht zur Aufzeichnung telefonischer Anlageberatung lockern zu wollen. So sollen die Gespräche in Zukunft nur dann mitgeschnitten werden, wenn Kunden das wünschen. „Damit wäre Schluss mit der Bevormundung von Anlegern und unerwünschten Eingriffen in die Privatsphäre. Jeder könnte eigenverantwortlich die für ihn beste Lösung wählen“, so Gros. Der GVB hatte sich dafür unter anderem im Rahmen einer Konsultation der Richtlinie ausgesprochen.

Die Bundesregierung muss sich nun auf europäischer Ebene Gehör verschaffen, um ihre Anpassungsvorschläge bei der anstehenden Überarbeitung von MiFID II durchzusetzen. „Das ist ein wichtiger erster Schritt zur Reform des finanziellen Verbraucherschutzes“, hebt Gros hervor. „Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben aber die Erwartung, dass – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – die gesamten Regelungen zum Verbraucherschutz im Finanzwesen evaluiert werden.“


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