Auch Organisationen dürfen pro-domains registrieren
Pro-Domains sind leichter registriebar als viele glauben
Kurzfassung: Auch Firmen dürfen pro-domains registrieren, sofern sie freiberufliche Leistungen erbringen
Auch Organisationen dürfen pro-domains registrieren
[Secura GmbH - 16.05.2011] Auch im Handelsregister eingetragene Firmen sind berechtigt pro-domains für sich zu registrieren, sowie jeder andere Organisation auch, die durch eine staatl. (anerkannten) Registrierungsstelle lizensiert ist und deren Mitgliedsdaten regelmäßig durch die Registrierungsstelle geprüft werden, sofern sie freiberufliche Leistungen erbringen.
Das würde beispielsweise auf Partnerschaften von Architekten zutreffen.
Dazu heisst es in den Registrierungsbedingungen von Registrypro:
" Professional Use. The Service is made available to you for your professional use only. As such, you agree that you are a person or entity who provides professional services and has been admitted to or licensed by, and is in good standing with, a government certification body or jurisdictional licensing entity recognized by a governmental body, which body requires that its members be licensed or admitted to a certifying or licensing entity and regularly verifies the accuracy of its data."
Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de/pro-domains.htm
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Pro-Domain- die domain für freiberufliche Leistungen
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Secura GmbH
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