[Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - 03.09.2015] DGB und BDA stellen Aktionsplan gegen Kinderarmut vor
In einer gemeinsamen Initiative setzen sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für einen Aktionsplan gegen Kinderarmut ein. Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA, und Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, stellten den Aktionsplan "Zukunft für Kinder - Perspektiven für Eltern in SGB II" am Donnerstag in Berlin vor.
Im Fokus des Plans, der bei den Jobcentern ansetzen soll, stehen Familien, die schon länger auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und in denen kein Elternteil erwerbstätig ist. Sowohl die Teilnahme der Jobcenter als auch die der Hartz IV-Empfänger am Programm wäre freiwillig. Qualifizierte Fallmanager würden gemeinsam mit den Hilfesuchenden eine individuelle Eingliederungsstrategie entwickeln und vereinbaren. Ergänzende Leistungen, wie Kinderbetreuung und psychosoziale Beratung, würden von den Kommunen bereitgestellt.
Sollte es nach etwa einem Jahr nicht gelungen sein, zumindest ein Elternteil in den Arbeitsmarkt zu integrieren - und das hat stets Vorrang -, schlagen BDA und DGB eine zeitlich befristete, öffentlich geförderte und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Als gezielte finanzielle Anreize für Jobcenter, die sich engagieren wollen, schlagen die Sozialpartner 280 Mio. Euro vor. Das Programm soll zunächst auf drei Jahre angelegt sein und wissenschaftlich begleitet werden.
"Wer die Verhärtung von Armut bekämpfen will, muss möglichst früh ansetzen - also bei den Kindern", sagte Buntenbach. Armutsperioden in der Kindheit führten schnell zu lebenslanger Benachteiligung - in finanzieller und beruflicher Hinsicht, aber auch bei den Bildungschancen und der gesellschaftlichen Teilhabe. "Kein Kind sollte in einer Familie aufwachsen, in der kein Elternteil erwerbstätig ist oder einer anderen tagesstrukturierenden Tätigkeit nachgeht, wie z.B. der Teilnahme an einer Fördermaßnahme", so das DGB-Vorstandsmitglied.
"Bei aller dringenden Notwendigkeit, uns der Flüchtlinge anzunehmen, halten wir die bei uns gewachsenen strukturellen Probleme der Langzeitarbeitslosigkeit fest im Blick", so Clever. "Hartz-IV-Bezug darf sich nicht über Generationen vererben. Deshalb darf kein Kind die Erfahrung machen, dass über Jahre hinweg weder Vater noch Mutter einer Erwerbsarbeit nachgehen", sagte das Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung.
Hintergrund:
Rund 640.000 Kinder unter 15 Jahren sind bereits vier Jahre oder länger auf Arbeitslosengeld II angewiesen. 70 Prozent der Paarhaushalte mit Kindern im SGB-II-System sind so genannte Langzeitbezieher, d.h. sie sind innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 21 Monate bedürftig gewesen. Für Kinder ist das Risiko, von Arbeitslosengeld II abhängig zu sein, in den vergangenen Jahren sogar gestiegen, im Unterschied zu anderen Altersgruppen.
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