[Bundesregierung - 16.07.2015] Neue Informationsangebote über Leistungs- verbesserungen des Pflegestärkungsgesetzes I
Mit dem Pflegestärkungsgesetz I sind zu Beginn des Jahres 2015 die gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige umfassend verbessert worden. Dazu stellt das Bundesministerium für Gesundheit ab sofort weitere Informationsangebote zur Verfügung.
Pflegestärkungsgesetz.de: Neuer Internetauftritt erklärt das PSG I
Der Internetauftritt
www.pflegestärkungsgesetz.de ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Pflegestärkungsgesetz. Im Vordergrund stehen dabei konkrete Serviceinformationen: Wem stehen eigentlich welche Leistungsverbesserungen zu? An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden? Darüber hinaus wird über weitere gesetzliche Veränderungen informiert. So ist noch in diesem Jahr die Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II geplant, mit dem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingeführt wird.
http://bpaq.de/bmg-psgMultimedia-Reportage zeigt den Alltag einer neuen Betreuungskraft
Früher Lkw-Fahrerin - jetzt Tagesbegleiterin, Obstschnitzerin und Meisterin im Zuhören: Die Geschichte der Altenbetreuerin Gaby Richter ist Ausgangspunkt der ersten Multimedia-Reportage, die das Bundesgesundheitsministerium auf
www.pflegestärkungsgesetz.de präsentiert. Gaby Richter steht stellvertretend für bis zu 20.000 neue Betreuungskräfte, die durch das Pflegestärkungsgesetz I seit Anfang des Jahres zusätzlich eingestellt werden können und so den Alltag in der stationären Pflege verbessern. Im Gegensatz zu Pflegekräften sind sie vor allem dafür zuständig, das Leben von Pflegebedürftigen aktiv zu gestalten, beispielsweise durch Gruppenkurse oder Spaziergänge.
http://bpaq.de/bmg-reportage1Neue Broschüren informieren über erweiterte Pflegeleistungen
Die neuen Kurzratgeber "Informationen für die häusliche Pflege" und "Informationen für Demenzkranke und ihre Angehörigen" richten sich vorrangig an pflegende Angehörige mit Hinweisen zu konkreten Herausforderungen im Alltag. Die Leserinnen und Leser erhalten Tipps, beispielsweise zur Einrichtung des Pflegezimmers, und finden darüber hinaus zahlreiche Hinweise auf weiterführende Hilfsangebote. Die Broschüre "Alle Leistungen zum Nachschlagen" bietet eine Übersicht über wichtige Leistungen der Pflegeversicherung.
http://bpaq.de/psg1infosDie neuen Broschüren können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit in der Rubrik "Service" unter dem Menüpunkt "Publikationen" kostenfrei bestellt und heruntergeladen werden. Weitere Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie unter
www.pflegestärkungsgesetz.de und
www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege
Bundesregierung

Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".