[Stiftung Warentest - 15.08.2014] Immobilienfinanzierung: Kunden nach Widerruf unerwünscht
Kunden können fehlerhafte Kredite widerrufen. Darüber hatte die Zeitschrift Finanztest in ihrer Juli-Ausgabe (
http://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-0/) berichtet. Doch nach einer Kündigung erhalten Kunden nicht von jeder Bank einen neuen Kredit. Die ING-Diba lehnt ganz ab.
Die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen hatten tausende Verträge geprüft und in vier von fünf Fällen beanstandet, dass Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren. Das ist seit November 2002 Pflicht. Widerruft ein Kunde, muss er die Restschuld ablösen, in der Regel mit einem neuen Kreditvertrag. Bei der ING-Diba hat er jedoch keine Chance auf einen Anschlusskredit: Die Bank schuldet seit dem 4. August 2014 nur Kredite um, deren Zinsbindungsfrist abläuft. Die Verbraucherzentrale Bremen kennt auch Fälle von anderen Instituten, in denen Anschlusskredite abgelehnt wurden.
Kreditnehmer müssen vor dem Widerruf sicherstellen, dass sie die Restschuld tilgen können. Informationen hierzu finden sich im Spezial Immobilienkredite auf test.de. Wer das Geld nicht flüssig hat, braucht eine Finanzierungszusage, die vier bis sechs Wochen gilt. Die Verbraucherzentrale Bremen bittet Kunden mit Problemen beim Anschlusskredit um Nachricht an baufinanzierung@vz-hb.de
Der ausführliche Artikel "Immobilienfinanzierung: Kunden nach Widerruf unerwünscht" findet sich unter
www.test.de/kreditwiderruf. (
http://www.test.de/Immobilienfinanzierung-Kunden-nach-Widerruf-unerwuenscht-4742344-0/)
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