[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 30.07.2014] "Endlich faire Löhne in der Fleischbranche"
Mindestlohn soll zum 1. August in Kraft treten
Das Bundeskabinett hat heute die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gebilligt. Mit dieser Mindestlohn-Verordnung wird für diese Branche erstmals eine Entgeltuntergrenze festgelegt.
Bundesministerin Andrea Nahles:
"Mit der Verordnung ist der Weg frei für einen einheitlichen Mindestlohn und bessere Arbeitsbedingungen. Das ist ein gutes Zeichen, denn gerade in der Fleischwirtschaft wurden in der Vergangenheit oft Hungerlöhne gezahlt. Damit ist jetzt Schluss, da die Vereinbarungen auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten - egal ob sie bei einem ausländischen oder bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt sind. Nun gelten endlich faire Löhne. Die Fleischindustrie gibt damit auch anderen Branchen ein Beispiel, die noch auf dem Weg zu besseren Löhnen über allgemeinverbindliche Tarifverträge sind."
Mit der Verordnung werden folgende bundeseinheitliche Mindeststundenlöhne eingeführt:
Ab August 2014:7,75 Euro
Ab 1. Dezember 2014: 8,00 Euro
Ab 1. Oktober 2015:8,60 Euro
Ab 1. Dezember 2016: 8,75 Euro
Die Mindestlohn-Verordnung, die den Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar 2014 abgeschlossen hatten, für allgemeinverbindlich erklärt, soll nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. August 2014 in Kraft treten und gilt bis zum 31. Dezember 2017.
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