Neue energetische Standards für Gebäude

Kai Herzog und Franz-Josef Puhl über die Novellierung der Energieeinsparverordnung
Kurzfassung: Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 in Kraft tritt, enthält verschärfte Bestimmungen zu den Energiestandards von Gebäuden. Zwar betreffen die Änderungen vor allem Neubauten, doch auch für Besitzer und Vermieter von Bestandsimmobilien gibt es Neuerungen, wie Franz-Josef Puhl und Kai Herzog von Falc Immobilien wissen.
[Falc Immobilien - 02.04.2014] Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 in Kraft tritt, enthält verschärfte Bestimmungen zu den Energiestandards von Gebäuden. Zwar betreffen die Änderungen vor allem Neubauten, doch auch für Besitzer und Vermieter von Bestandsimmobilien gibt es Neuerungen, wie Franz-Josef Puhl und Kai Herzog von Falc Immobilien wissen.

"Bis zum Jahr 2020 soll der Energieverbrauch von Wohnungen um 20 Prozent gesenkt werden", so Franz Josef-Puhl. "Denn bis 2050 will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Hausbestand erreichen", weiß der versierte Immobilienmakler. Wer jetzt neu baut, sollte sich am besten von vornherein an die neuen Standards halten, auch wenn diese erst ab 2016 gültig seien, empfiehlt sein Kollege Kai Herzog, denn: "Nachrüstungen in Bezug auf die Wärmedämmung sind teuer und aufwendig."

Franz-Josef Puhl weist auf eine zusätzliche Neuerung hin, die vor allem Vermieter und Verkäufer von Immobilien betrifft: "Der Energieausweis für Gebäude soll noch stärker als Informationsquelle für Mieter und Käufer von Immobilien dienen. Deshalb muss er ab dem 1. Mai 2014 ungefragt bei Besichtigungsterminen vorgelegt werden", so der Immobilienexperte. Dafür reiche jedoch schon ein gut sichtbarer Aushang des Dokuments. Zudem müssen Immobilienanzeigen für Gebäude, deren Energieausweis nach Inkrafttreten der neuen EnEV ausgestellt wird, verschiedene Kennwerte enthalten - zum Beispiel das Baujahr, die Art des Ausweises sowie die Energieträger für die Heizung. "Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert Geldbußen von bis zu 15.000 Euro", warnt Kai Herzog. "Deshalb beraten wir Verkäufer und Vermieter umfassend zu den neuen Regelungen und erstellen Anzeigen, die alle nötigen Kennwerte enthalten."

Franz-Josef Puhl und Kai Herzog von Falc Immobilien betreuen Kunden am Standort Eschweiler kompetent und seriös in allen Immobilienangelegenheiten. So gehören eine ausführliche Analyse von Immobilien hinsichtlich der Energieeffizienz und die Ausstellung eines Energieausweises ebenso zu ihrem Leistungsportfolio wie erprobte Marketingmaßnahmen einschließlich virtueller 3D-Rundgänge, zielgerichteter Mailings sowie Veröffentlichung in mehr als 100 Online-Immobilienbörsen. Darüber hinaus sorgen die beiden Immobilienprofis mit weiteren Services wie der Bonitätsprüfung von Interessenten, Begleitung bei Notarterminen, Vertragsberatung und Finanzierungsberatung von Käufern für ein rundum sicheres Immobiliengeschäft.

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