28.02.2014 11:42 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Bornkamm im Ruhestand

Kurzfassung: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Bornkamm im RuhestandVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Bornkamm wird mit Ablauf des 28. Februa ...
[Bundesgerichtshof BGH - 28.02.2014] Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Bornkamm im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Bornkamm wird mit Ablauf des 28. Februar 2014 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Bornkamm wurde am 27. Dezember 1948 in Göttingen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg trat er Ende 1977 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Im März 1981 wurde er zum Richter am Landgericht Freiburg ernannt. Von 1981 bis 1983 war er an das Bundesministerium der Justiz und von 1985 bis 1988 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Jahre 1989 erfolgte die Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, wo er neben seinen richterlichen Aufgaben auch mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut war.
Im Jahre 1996 wurde Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Bornkamm zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem vornehmlich für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sowie das Transportrecht zuständigen I. Zivilsenat zugewiesen, dem er seit nunmehr fast 18 Jahren angehört und dessen Vorsitzender er seit November 2006 ist. Von 1996 bis 2009 war er zugleich Mitglied, in den Jahren 2007 bis 2009 zudem stellvertretender Vorsitzender des Kartellsenats, in dem er später - von Januar bis Juli 2013 - auch vorübergehend den Vorsitz führte. Während seiner langjährigen Zugehörigkeit zum I. Zivilsenat sowie zum Kartellsenat hat Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Bornkamm die Rechtsprechung in den diesen Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsmaterien ganz maßgeblich geprägt.
Neben seinen richterlichen Tätigkeiten ist Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Bornkamm auch auf wissenschaftlichem Gebiet durch zahlreiche Veröffentlichungen insbesondere zum Wettbewerbs-, Kartell- sowie Urheberrecht hervorgetreten. Die Universität Freiburg ernannte ihn zum Honorarprofessor und die Universität St. Gallen verlieh ihm den Titel eines Doktors der Rechtswissenschaften ehrenhalber. Wiederholt ist er in Gesetzgebungsverfahren als Sachverständiger bzw. Experte für die vom I. Zivilsenat bearbeiteten Rechtsgebiete in Arbeitsgruppen, Fachausschüsse und Sachverständigenkommissionen berufen worden.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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