26.02.2014 11:37 Uhr in Kultur & Kunst von Universität Hannover

Jura-Studierende treten beim 8. Hanover PreMoot gegeneinander an

Kurzfassung: Jura-Studierende treten beim 8. Hanover PreMoot gegeneinander an Plädieren auf Probe: Vom 6. bis 8. März 2014 sind 27 studentische Teams aus zehn Ländern zu Gast beim 8. Hanover PreMoot an der Juri ...
[Universität Hannover - 26.02.2014] Jura-Studierende treten beim 8. Hanover PreMoot gegeneinander an
Plädieren auf Probe: Vom 6. bis 8. März 2014 sind 27 studentische Teams aus zehn Ländern zu Gast beim 8. Hanover PreMoot an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Bei einem Moot Court treten Studierende in einem fiktiven Fall vor einem fiktiven Gericht gegeneinander an. Diese Art der praktischen Übung hat in Hannover Tradition: Seit vielen Jahren nehmen Jura-Studierende der Leibniz Universität regelmäßig an diesen Wettkämpfen teil. Der Hanover PreMoot hat sich in den vergangenen Jahren zum größten in Deutschland entwickelt und dient nicht zuletzt als Vorbereitung für den internationalen Willem C. Moot mit Abschlussrunden in Wien und Hongkong, an dem jährlich mehr als 2.000 Studierende von rund 300 Universitäten teilnehmen.
Zum Auftakt des PreMoot findet die 3. Hannoveraner PreMoot Konferenz am Donnerstag, den 6. März ab 15 Uhr statt. Thema ist "The Judicialization of Arbitration". Derzeit ist in der Schiedsgerichtsbarkeit ein aktueller Trend zu beobachten, das informelle Schiedsverfahren immer stärker den gerichtlichen Verfahren anzugleichen. Die Referenten der Konferenz gehen dieser aktuellen Entwicklung nach. Als Referenten der PreMoot Conference konnten namhafte Juristen aus aller Welt gewonnen werden, u.a. sind mit David Huebner aus Los Angeles, ehemaliger Botschafter der USA in Neuseeland und Samoa, und mit Timothy G. Nelson, Partner in der New Yorker Kanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher
Flom LLP, zwei ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit per Live-Schaltung zu Gast. Die international tätigen Rechtsanwälte Michel Gonda aus Brüssel), Tom Christopher Pröstler LL.M. (Sydney) aus München, Dr. Stephan Wilske, Stuttgart sowie Dr. Philipp K. Wagner LL.M. (Emory) aus Berlin halten Vorträge zu ausgewählten Themen.
Im Mittelpunkt des anschließenden PreMoot am 7. und 8. März 2014 steht in diesem Jahr ein Konflikt zwischen einem Krankenhaus und einer Lieferfirma für spezielle Geräte: Die Beklagte, Hope Hospital, Teil der University of Equatoriana, hat bei der Klägerin, Innovative Cancer Treatment Ltd in zwei getrennten Verträgen zwei Protonen Therapie Einrichtungen bestellt. Die Frage, ob Hope Hospital zur Zahlung verpflichtet ist, soll durch ein Schiedsverfahren nach den Schiedsregeln von CEPANI (Belgian Centre for Arbitration and Mediation) http://www.cepani.be/en entschieden werden.
Der Fall weist drei Schwerpunkte auf. Der erste Schwerpunkt befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang die Parteien die Kontrolle des Schiedsspruchs durch die staatlichen Gerichte erweitern können. Normalerweise wird ein Schiedsspruch von den staatlichen Gerichten inhaltlich nicht mehr überprüft. Die Kontrolle der staatlichen Gerichte bezieht sich lediglich auf die Frage ob wesentliche Verfahrensgarantien, wie rechtliches Gehör durch das Schiedsgericht eingehalten wurden. In dem Vis Moot Fall haben die Parteien nun vereinbart, dass die staatlichen Gerichte offensichtliche rechtliche und tatsächliche Fehler des Schiedsspruchs korrigieren sollen. Die Studierenden haben die Frage zu erörterten, ob damit nicht der wirksame Schiedsmechanismus insgesamt in Frage gestellt ist.
Der zweite Schwerpunkt betrifft die Frage, ob die beiden Kaufpreisforderungen in einem oder in zwei Schiedsverfahren zu verhandeln sind. Die Klägerin will ein einheitliches Schiedsverfahren, die Beklagte zwei. Hintergrund des Streits ist, dass die Beklagte für jede der beiden Kaufpreisforderungen einen eigenen Schiedsrichter mit unterschiedlicher Expertise benennen will. Im Streit ist beim ersten Kaufvertrag die Rentabilität der Protonen Therapie, während beim zweiten Kaufvertrag die Parteien über die Funktionsfähigkeit der Software streiten.
Den dritten Schwerpunkt bildet die Frage, ob das UN-Kaufrecht (CISG) auf den zweiten Kaufvertrag Anwendung finden kann. Bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen findet grundsätzlich nicht ein nationales Kaufrecht, wie z.B. das deutsche BGB oder das Schweizer ZGB Anwendung, sondern das CISG. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen Warenkauf und nicht um einen Dienstleistungs- oder Werkvertrag handelt. Wie der Kauf von individuell anzupassender Software einzuordnen ist, ist strittig. Da hier die Sofortware für die Protonen Therapie ein wesentlicher Teil des zweiten Vertrags ausmachte, haben sowohl Kläger als auch Beklagte einige Argumente auf ihrer Seite.
Weitere Informationen gibt es unter: www.jura.uni-hannover.de/premoot
Hinweis an die Redaktion:
Für weitere Informationen steht Ihnen Prof. Dr. Christian Wolf, geschäftsführender Leiter des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht, Leibniz Universität Hannover, unter Telefon +49 511 762 8268 oder per E-Mail unter lg.zpr@jura.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

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