Neuer GWK-Bericht zum 3 %-Ziel der Strategie Europa 2020 veröffentlicht

Kurzfassung: Neuer GWK-Bericht zum 3 %-Ziel der Strategie Europa 2020 veröffentlichtDer Anteil der Forschungsausgaben am BIP lag im Jahr 2012 bei rd. 3 % (2,98 %). Damit hat Deutschland das 3 %-Ziel der Strategie ...
[Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung - 25.02.2014] Neuer GWK-Bericht zum 3 %-Ziel der Strategie Europa 2020 veröffentlicht
Der Anteil der Forschungsausgaben am BIP lag im Jahr 2012 bei rd. 3 % (2,98 %). Damit hat Deutschland das 3 %-Ziel der Strategie Europa 2020 erstmals erreicht. Das zeigt eine aktuelle FuE-Erhebung vom Dezember 2013.
Den Weg zu diesem Erfolg hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) in den vergangenen Jahren mit einem regelmäßigen Monitoring intensiv begleitet und dazu jährlich Bilanz gezogen.
Der neueste, am 22. November 2013 verabschiedete Bericht liegt nunmehr als Heft 36 der Reihe "GWK-Materialien" vor und konzentriert sich auf das Jahr 2011:
Die Bruttoinlandsausgaben für Forschung und Entwicklung (BAFE) sind von rund 50,6 Mrd. Euro im Jahr 2000 um fast 50 % auf rund 75,5 Mrd. Euro in 2011 gestiegen. Mit 75,5 Mrd. Euro wendete Deutschland in absoluten Zahlen mehr als jedes andere Land in Europa für FuE auf. Frankreich gab im selben Zeitraum ca. 44,9 Mrd. Euro für FuE aus und belegte mit deutlichem Abstand den zweiten Platz. 2012 lagen die FuE-Ausgaben in Deutschland sogar bei 79,5 Mrd. Euro.
Dass Deutschland auf dem Weg zum 3 %-Ziel für FuE so große Fortschritte erzielt hat, ist das Ergebnis des gemeinsamen Engagements von Bund, Ländern und Wirtschaft für Forschung und Entwicklung. Gut zwei Drittel der Mittel für FuE hat die Wirtschaft aufgebracht, ein Drittel der Staat.
Das 3 %-Ziel für FuE hat erhebliche Finanzmittel für die Bewältigung von wichtigen Zukunftsaufgaben mobilisiert. Die GWK ist sich darüber einig, dass sich diese Dynamik gerade auch für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen fortsetzen sollte.
Der Bericht "Steigerung des Anteils der FuE-Ausgaben am nationalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Teilziel der Strategie Europa 2020 - Sachstandsbericht 2011 zum 3 %-Ziel für FuE" kann beim GWK-Büro bestellt werden. Im Internet ist er unter www.gwk-bonn.de abrufbar.

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Aufgaben:Die BLK ist das ständige Gesprächsforum für alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen des Bildungswesens und der Forschungsförderung (Artikel 1 des BLK-Abkommens). Sie gibt den Regierungschefs des Bundes und der Länder Empfehlungen zur Bildungsplanung und Forschungsförderung.Bildungsplanung und Innovationen im BildungswesenBei der Bildungsplanung erwachsen der BLK Aufgaben aus den Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf das Bildungs- und Beschäftigungssystem, den strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft, den technologischen und ökonomischen Neuerungen und den dadurch bedingten Änderungen neuer Qualifikationsstrukturen und -anforderungen in Beruf und Gesellschaft, aus der Erosion der Nomalarbeitsverhältnisse und aus der wachsenden Internationalisierung sowie der fortschreitenden europäischen Vereinigung. Ein weiterer wesentlicher Faktor, der das Bildungswesen prägt, sind die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Weiterentwicklung des beruflichen Bildungswesens, die Verbesserung der Chancengleichheit sowohl für lern- und leistungsschwächere Jugendliche in der beruflichen Bildung als auch für besonders begabte Kinder und Jugendliche, die Frauenförderung sowie der Einsatz der neuen Medien sind weitere Arbeitsschwerpunkte.Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören auch die Arbeiten zum Fernstudium. Sie umfassen konzeptionelle Arbeiten und die Förderung von Fernstudienprojekten, die sich bei der Wissensvermittlung vor allem auf Multimedia und Neue Medien stützen. Hierfür ist ein von Bund und Ländern gemeinsam finanzierter Förderschwerpunkt eingerichtet.Im Mittelpunkt der BLK-Arbeiten zu Multimedia im Hochschulwesen steht die Frage, wie die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in die bestehenden Hochschulstrukturen implementiert werden können. Ziel ist es, die Hochschulen angesichts der durch die Neuen Medien im internationalen Bereich eingeleiteten Entwicklungen konkurrenzfähig zu machen.Mit der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 91 b des Grundgesetzes über ein gemeinsames Hochschulsonderprogramm III (HSP III) vom 2. September 1996 wurde der BLK die Administration dieses Programms übertragen. Es enthält auch Elemente, die der Forschungsförderung zuzurechnen sind; es endet mit Ablauf des Jahres 2000. Ab 2001 schließt sich das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP) an, mit dem auf gesamtstaatlich besonders relevanten Gebieten Bund und Länder die Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft sowie die Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre gemeinsam fördern. Die BLK wird sich jährlich mit Berichten der Länder und des Bundes über die Durchführung des Programms befassen und die Vereinbarung im Jahre 2002 überprüfen.Seit 1971 gibt die BLK zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit die bundeseinheitliche Informationsschrift "Studien- und Berufswahl" heraus, die seit 1998 auch im Internet abgerufen werden kann (www.studienwahl.de). Seit 1972 ermittelt die BLK jährlich die Ausgaben für Bildung und Wissenschaft nach Gebietskörperschaften, Aufgabenbereichen und Ausgabearten.Im Bereich der Innovationen im Bildungswesen erstrecken sich die Arbeiten vorrangig auf die Förderung von Modellvorhaben im Rahmen von auf etwa fünf Jahre angelegten Programmen, die wichtige Impulse für die Weiterentwicklung in Schule, Berufsausbildung, Hochschule und Weiterbildung geben. Sie konzentrieren sich auf die Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen, die Steigerung der Effizienz im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht, Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, lebensbegleitendes Lernen, kulturelle Bildung im Medienzeitalter, die Einbeziehung von Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien in Lehr- und Lernprozesse, neue Lernkonzepte in der dualen Berufsausbildung, die Kooperation der Lernorte in der Berufsbildung, die Unterstützung des Studienstrukturreformprozesses der Hochschulen durch die Einführung neuer Studiengänge, die Modularisierung der Studienangebote und das hochschul- und fächerübergreifende Zusammenwirken in Netzwerken. Eine schnelle Verfügbarkeit und Umsetzung der Ergebnisse innovativer Entwicklungen und die nachhaltige Unterstützung bei der breiten Implementation der Ergebnisse sind Zielsetzungen aller Modellvorhaben.ForschungsförderungDie BLK hat nach der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung insbesondere folgende Aufgaben:- Sie strebt eine Abstimmung der forschungspolitischen Planungen und Entscheidungen von Bund und Ländern an und entwickelt eine mittelfristige Planung für diesen Bereich.- Sie plant Schwerpunktmaßnahmen und gibt Empfehlungen für die gegenseitige Unterrichtung von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Forschungsförderung.- Sie schlägt den Regierungschefs des Bundes und der Länder die Feststellung des jährlichen Zuschussbedarfs der von allen Vertragschließenden gemeinsam finanzierten Forschungs- bzw. Serviceeinrichtungen, Forschungsförderungsorganisationen und Forschungsvorhaben vor.Durch Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder ist der BLK 1978 als zusätzliche Aufgabe die Behandlung von Grundsatzfragen der Fachinformationssysteme zugewiesen worden.Forum BildungBund und Länder haben 1999 bei der BLK das bis 2001 befristete "Forum Bildung" eingerichtet, um einen breiten nationalen Diskurs über Lehren und Lernen einzuleiten und um Bildungsziele und Strukturen im Bildungswesen so weiterzuentwickeln, dass sie u.a.- den Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt,- dem Ziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern,- unterschiedlichen Begabungen und deren spezifischen Lernbedürfnissen,- der europäischen Einigung und den wachsenden internationalen Verflechtungen,- den ökologischen Erfordernissen sowie- den Umwälzungen durch neue Informations- und Kommunikationstechnologiengerecht werden.
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