25.02.2014 13:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von news4today

BGH verpflichtet IT-Dienstleister zu verschärfter Haftung

Kurzfassung: (Mynewsdesk) Bonn / Karlsruhe (news4today) - Zahlreiche IT-Dienstleister sind nur unzureichend gegen eine Haftung aus Vermögensschäden abgesichert. Wie aus aktuellen Versicherungsstatistiken hervorgeht, haben zwar etwa 60 bis 70 Prozent der IT-Unternehmen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Gegen eine Haftung für Vermögensschäden ist ein großer Teil von ihnen jedoch nicht geschützt. Daher sollten sie sich auch in ihren Projektverträgen gegen Schadensfälle absichern. Mehr noch, ...
[news4today - 25.02.2014] (Mynewsdesk) Bonn / Karlsruhe (news4today) - Zahlreiche IT-Dienstleister sind nur unzureichend gegen eine Haftung aus Vermögensschäden abgesichert. Wie aus aktuellen Versicherungsstatistiken hervorgeht, haben zwar etwa 60 bis 70 Prozent der IT-Unternehmen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Gegen eine Haftung für Vermögensschäden ist ein großer Teil von ihnen jedoch nicht geschützt. Daher sollten sie sich auch in ihren Projektverträgen gegen Schadensfälle absichern. Mehr noch, „IT-Dienstleister brauchen ein bedarfsgerechtes Sicherheitsnetz, das ihre Risiken umfassend absichert und damit ihre Leistungskraft aufrechterhält, wenn es einmal zu einer Haftung des IT-Dienstleisters kommen sollte“, erklärt Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland.

Die Situation hat sich vor allem für mittelständische Unternehmen seit Mai 2009 drastisch verschärft. Seinerzeit urteilte der BGH, dass ein IT-Dienstleister seinem Kunden Schäden bei einem durch ihn verursachten Datenverlust ersetzen muss. Das finanzielle Risiko ist groß. Oft belaufen sich die Schadenssummen auf mehrere hunderttausend Euro, in Einzelfällen sind sie sogar wesentlich höher. Ein solcher Schadensfall kann für mittelständische IT-Unternehmen dann schnell zu einer Existenzbedrohung werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zwar eine Haftungsbegrenzung festgelegt werden, doch bietet diese nur bedingten Schutz.

Denn in zahlreichen Fällen greifen solche Haftungsbeschränkungen in den AGB nicht bei der Verletzung von Pflichten, die von besonderer Bedeutung zur Erreichung des Vertragszwecks sind. In den meisten Verträgen zählen dazu die störungsfreie Betriebssicherung der Soft- und Hardware. Verschuldet der IT-Dienstleister beispielsweise einen Virenbefall mit Datenverlust beim Kunden, kann es für ihn teuer werden. Er ist dann nicht nur dazu verpflichtet, die Daten wiederherzustellen. Oftmals kann der Kunde zusätzlich Schadensersatzansprüche für einen eventuell entstehenden Produktionsausfall geltend machen.

IT-Dienstleister müssen bei solchen und anderen Schadensfällen mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. Ralph Brand hält daher eine bedarfsgerechte Absicherung für dringend notwendig: „Zu einem Sicherheitskonzept für Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie gehört – neben der Betriebs- und Produkthaftpflicht – unbedingt auch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung dazu.“ Die Zurich Versicherung hat mit dem Spezialprodukt IT-SafeCare 2.0 auf die Anforderungen der IT-Branche reagiert. Vor allem mittelständische Betriebe aus der Informations- und Telekommunikationsbranche sollten sich gegen finanzielle Ersatzansprüche absichern, da sie für diese Unternehmen schnell existenzbedrohende Folgen haben können.

Ein entsprechend umfassender Versicherungsschutz für IT-Dienstleister kommt nicht nur der Branche, sondern der gesamten deutschen Wirtschaft zugute. Davon ist Ralph Brand überzeugt: „Die deutsche Wirtschaft ist auf die Innovationskraft der IT-Dienstleister dringend angewiesen, um zukunftsfähig und wettbewerbsfähig auf nationalen und internationalen Märkten zu sein. Ungesicherte Haftungsrisiken können diese Innovationskraft gefährden. Deshalb ist ein Sicherheitsnetz für IT-Dienstleister absolut notwendig!“ Als Wachstumstreiber spielt die IT-Branche in Deutschland eine Schlüsselrolle.

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