Mehr als 1,34 Millionen Anlagen erzeugen Öko-Strom

Kurzfassung: Mehr als 1,34 Millionen Anlagen erzeugen Öko-Strom- Müller: Pläne des Bundes für EEG-Reform sind großer Fortschritt - Klärungsbedarf bei Detailfragen- Anteil bei Direktvermarktung schon über 50 ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 24.02.2014] Mehr als 1,34 Millionen Anlagen erzeugen Öko-Strom

- Müller: Pläne des Bundes für EEG-Reform sind großer Fortschritt - Klärungsbedarf bei Detailfragen
- Anteil bei Direktvermarktung schon über 50 Prozent
In Deutschland haben 2012 insgesamt 1.346.528 Anlagen Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Den zahlenmäßig größten Anteil daran hatte die Solarenergie mit 1.303.219 Anlagen, gefolgt von 22.198 Windenergieanlagen an Land und 13.099 Biomasseanlagen. Das haben neue Erhebungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ergeben.
Die meisten EEG-fähigen Anlagen standen in Bayern (441.504), Baden-Württemberg (249.579) und Nordrhein-Westfalen (191.053). So wurden im Freistaat im Bundesvergleich bislang die meisten Photovoltaik- (433.767) und Biomasseanlagen (3.579) installiert. Die meisten Windenergieanlagen an Land (5.367) standen allerdings in Niedersachsen. Dies führte aufgrund der intensiven Windnutzung mit höheren Volllaststunden wiederum dazu, dass Niedersachsen im Vergleich mit allen anderen Bundesländern den meisten Strom aus EEG-Anlagen erzeugt hat (21,8 Mrd. kWh). Danach folgten Bayern (19,4 Md. kWh) und Nordrhein-Westfalen (12,4 Mrd. kWh).
Während der Anteil der Biomasse an der gesamten installierten Leistung im Bereich der Erneuerbaren Energien bei 8,1 Prozent lag, betrug ihr Anteil an der regenerativen Stromerzeugung mit 26,3 Prozent mehr als das Dreifache. "Die Politik muss auch aus diesem Grund beim Thema Energiewende den Wärmemarkt mehr ins Zentrum der Debatte rücken. Aber ausgerechnet hier enttäuscht der Koalitionsvertrag der Großen Koalition", erläuterte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Denn auf den Gebäudebereich entfallen rund ein Drittel der CO2-Emissionen. "Das Potenzial, das hier zum Energiesparen und zur Minderung von CO2-Emissionen gehoben werden könnte, ist enorm. Beispielsweise können Biogas und Bio-Erdgas im Wärmemarkt viel Positives bewirken. Doch die von der Bundesregierung mit der EEG-Reform nunmehr geplanten Regelungen sind nicht geeignet, die flexiblen Einsatzpotenziale von Biogas zu unterstützen. Im Gegenteil: Mit ihrer Umsetzung würde der weitere Ausbau von Biogasanlagen zur Stromerzeugung zum Erliegen kommen", erklärte Müller.
"Die neuen BDEW-Zahlen verdeutlichen die unterschiedlichen Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien und zeigen gleichzeitig den Handlungsbedarf für die anstehende EEG-Reform auf. Der BDEW unterstützt die Bundesregierung bei der geplanten Novelle des EEG. Bei einem gegenwärtigen Anteil von rund einem Viertel an der Stromerzeugung müssen auch die Erneuerbaren Energien mehr Verantwortung übernehmen. Die Eckpunkte von Bundesminister Gabriel und der öffentlich gewordene Referentenentwurf, der sich zurzeit in der Ressortabstimmung befindet, können daher als großer Fortschritt gesehen werden. Insbesondere die sich abzeichnenden Maßnahmen zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien und die Pflicht zur Direktvermarktung für neue Anlagen sehen wir sehr positiv", so Müller.
Die Direktvermarktung von Erneuerbaren Energien, die zurzeit freiwillig erfolgt, ist nach Verbandsangaben inzwischen ein Erfolgsmodell. Im Jahr 2012 wurden bereits 40 Prozent der gesamten EEG-Strommenge im Rahmen des Marktprämienmodells vermarktet, bei der Onshore-Windenergie sind es sogar schon knapp 70 Prozent. Der BDEW erwartet, dass dieser Anteil 2013 auf mehr als die Hälfte der EEG-Strommenge gestiegen ist. Die genauen Zahlen werden im Herbst 2014 vorliegen.
"Neben der grundsätzlich richtigen Ausrichtung gibt es bei den Vorschlägen zur EEG-Reform allerdings noch Unklarheiten und Korrekturbedarf bei einigen wichtigen Detailfragen", sagte Müller. So erfüllen nach erster Einschätzung des BDEW die im Referentenentwurf formulierten Übergangsregelungen noch nicht die Anforderungen an den Bestandsschutz, für den sich die Branche bereits ausgesprochen und den auch der Bundeswirtschaftsminister zugesichert hatte. "Bei der Stichtagsregelung sollte beispielsweise nachjustiert werden", so Müller. "Auch beim Thema Selbstverbrauch von Strom aus Bestandsanlagen (zum Beispiel aus KWK oder Klärgasanlagen der Abwasserwirtschaft) gibt es noch intensiven Diskussionsbedarf. Der BDEW wird sich weiterhin konstruktiv und mit eigenen Vorschlägen in die Debatte einbringen."

Frank Brachvogel
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