WELCHES ZEUGNIS ERHÄLT DEUTSCHLAND FÜR DIE UMSETZUNG DER KINDERRECHTE?

Kurzfassung: WELCHES ZEUGNIS ERHÄLT DEUTSCHLAND FÜR DIE UMSETZUNG DER KINDERRECHTE?TERMINANKÜNDIGUNG UND INTERVIEWANGEBOTAm 27. und 28. Januar beraten die Vereinten Nationen in Genf den Staatenbericht der Bunde ...
[Deutsches Komitee für UNICEF - 23.01.2014] WELCHES ZEUGNIS ERHÄLT DEUTSCHLAND FÜR DIE UMSETZUNG DER KINDERRECHTE?

TERMINANKÜNDIGUNG UND INTERVIEWANGEBOT
Am 27. und 28. Januar beraten die Vereinten Nationen in Genf den Staatenbericht der Bundesregierung zur Lage der Kinder in Deutschland. UNICEF Deutschland hat zusammen mit seinen Partnern in der Nationalen Coalition für die Rechte des Kindes an den Stellungnahmen der Zivilgesellschaft mitgearbeitet.
Als Gesprächspartner von UNICEF stehen am 27.1.2014 in Genf
Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Kinderrechte und Bildung von UNICEF-Deutschland,
und Üwen Ergün (17), UNICEF-JuniorBotschafter
für Interviews zur Verfügung.
Zentrales Thema vor dem UN-Kinderrechtsausschuss in Genf ist, wie Deutschland seinen Verpflichtungen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes nachkommt. Im Fokus stehen u.a. Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, der Umgang mit Flüchtlingskindern sowie Themen wie Kinderarmut und Ausgrenzung. Voraussichtlich am 31. Januar veröffentlichen die Vereinten Nationen ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen für Deutschland.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist das weltweit gültige "Grundgesetz" für Kinder. Sie garantiert allen Kindern grundlegende Rechte auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Deutschland hat die Konvention 1992 ratifiziert. Vor zehn Jahren hat der UN-Kinderrechtsausschuss zuletzt über die Situation und die Rechte der Kinder in Deutschland beraten.
Die Beratungen des UN-Kinderrechtsausschusses werden per Livestream im Internet übertragen unter: http://www.ohchr.org

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