26.09.2013 10:44 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes an einer Mitarbeiterin des Jobcenters Neuss

Kurzfassung: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes an einer Mitarbeiterin des Jobcenters Neuss Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines 53-Jährigen Mannes gegen ein Urteil ...
[Bundesgerichtshof BGH - 26.09.2013] Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes an einer Mitarbeiterin des Jobcenters Neuss

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines 53-Jährigen Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf verworfen, das gegen ihn am 5. April 2013 wegen Mordes an einer Beschäftigten des Jobcenters der Bundesagentur für Arbeit und des Rhein-Kreises Neuss eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt hatte. Der Angeklagte hatte sich am 26. September 2012 in die Räumlichkeiten des Jobcenters in Neuss begeben und die dort tätige Mitarbeiterin durch mehrere Messerstiche getötet. Zu der Tat hatte er sich entschlossen, weil er glaubte, das Jobcenter habe sich sein - wie üblich zum Zwecke der Unterrichtung möglicher Arbeitgeber erbetenes - Einverständnis mit der Weitergabe persönlicher Daten nur deshalb verschafft, weil es diese habe verkaufen wollen.
Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 227/13
Landgericht Düsseldorf - Urteil vom 5. April 2013 - 17 Ks 2/13

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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