03.09.2013 10:57 Uhr in Gesellschaft & Familie von Amnesty International

Konvention zum Schutz von Hausangestellten tritt in Kraft

Kurzfassung: Konvention zum Schutz von Hausangestellten tritt in Kraft Regierungen sollen bahnbrechendes globales Abkommen ratifizieren (New York) - Ein wegweisender internationaler Vertrag über die Rechte von Ha ...
[Amnesty International - 03.09.2013] Konvention zum Schutz von Hausangestellten tritt in Kraft

Regierungen sollen bahnbrechendes globales Abkommen ratifizieren
(New York) - Ein wegweisender internationaler Vertrag über die Rechte von Hausangestellten tritt am 5. September in Kraft und bietet Millionen Arbeitnehmern weltweit lebenswichtigen Schutz, so Human Rights Watch heute. Die Regierungen sollen die Konvention über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte unverzüglich ratifizieren und umsetzen.
Die Konvention wurde als Abkommen Nr. 189 im Jahr 2011 von den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angenommen und etabliert Standards für die schätzungsweise 50 bis 100 Millionen, zumeist weiblichen Hausangestellten weltweit, die in privaten Haushalten arbeiten. Die Angestellten kochen, putzen, sorgen für Kinder und ältere Menschen, genießen jedoch in vielen Ländern nicht einmal grundlegenden, arbeitsrechtlichen Schutz. Hausangestellte erfahren unzählige Menschenrechtsverletzungen, darunter überlange Arbeitszeiten ohne Pausen, ausbleibende Lohnzahlungen, Hausarrest, körperliche und sexuelle Misshandlungen, Zwangsarbeit und Menschenhandel.
"Hausangestellte zählen weltweit zu den am stärksten misshandelten und ausgebeuteten Arbeitnehmern", sagt Gauri van Gulik, Expertin für Frauenrechte bei Human Rights Watch. "Wenn die Konvention zum Schutz von Hausangestellten in Kraft tritt, haben Millionen Frauen und Mädchen endlich eine Chance auf sicherere Arbeitsbedingungen und ein besseres Leben."
Der Vertrag garantiert Hausangestellten die Rechte, die auch anderen Arbeitnehmern zustehen, darunter wöchentlich freie Tage, Arbeitszeitbegrenzung, Mindestlöhne und soziale Sicherung. Die Konvention verpflichtet die Regierungen dazu, Hausangestellte vor Gewalt und Missbrauch zu schützen und Kinderarbeit im Haushalt zu verhindern. Darüber hinaus müssen die Regierungen gewährleisten, dass im Haushalt arbeitende Kinder, die das gesetzliche Mindestalter für Berufstätigkeit überschritten haben, grundlegende Schulbildung erhalten und ihre Arbeit sich nicht negativ auswirkt auf ihre Chancen, sich weiterzubilden oder eine Ausbildung zu beginnen.
Seit der Vertrag im Jahr 2011 angenommen wurde, haben mehr als 30 Länder wesentliche Gesetzesreformen umgesetzt, um Hausangestellte besser zu schützen, etwa durch Arbeitszeitbegrenzungen, Zugang zu sozialer Sicherung und Mutterschaftsgeld, gesetzliche Mindestlöhne, bezahlte Überstunden und andere grundlegende Arbeitnehmerrechte.
"Dutzende Länder haben den Arbeitsschutz für Hausangestellte in den vergangenen Jahren verbessert", so van Gulik. "Obwohl diese Reformen in die richtige Richtung weisen, sind wir immer noch weit davon entfernt, dass die grundlegenden Arbeitnehmerrechte für alle Hausangestellten gelten."
Bis September 2013 haben bereits acht Länder die Konvention ratifiziert - Bolivien, Italien, Mauritius, Nikaragua, Paraguay, die Philippinen, Südafrika und Uruguay. Andere bereiten die Ratifikation vor. Sobald der Vertrag in Kraft tritt, müssen alle Länder, die ihn ratifiziert haben, seine Bestimmungen umsetzen.
Human Rights Watch hat die Arbeitsbedingungen von Hausangestellten in mehr als 20 Ländern untersucht und dokumentiert, dass das nationale Arbeitsrecht für sie nur selten gilt. Stattdessen werden sie ausgebeutet, verrichten Zwangsarbeit und werden misshandelt. Fast 30 Prozent aller Hausangestellten sind Kinder. Sie und Migranten sind am stärksten von Misshandlung und Ausbeutung bedroht.
"Viele Kinder, die in Privathaushalten arbeiten, erhalten keinen Lohn, keine Bildung. Stattdessen misshandeln ihre Arbeitgeber sie und zwingen sie, viel zu viel zu arbeiten", so Jo Becker, Kinderrechtsexpertin bei Human Rights Watch. "Alle Regierungen sind dafür verantwortlich, diesen Kindern zu helfen, indem sie die Konvention zum Schutz von Hausangestellten ratifizieren."
Auch für in Haushalten angestellte Migranten ist das Risiko, ausgebeutet zu werden, besonders hoch. Sie leiden unter überhöhten Anwerbegebühren, Sprachbarrieren und nationalen Gesetzen, die ihr Aufenthaltsrecht an einzelne Arbeitgeber binden. Es gibt unzählige Beispiele für Menschenrechtsverletzungen an Migranten in Haushalten. Sie werden körperlich misshandelt, ihre Pässe werden ihnen abgenommen, sie werden in Häusern eingesperrt, müssen übermäßig viele Stunden arbeiten, haben keine freien Tage und erhalten manchmal monate- oder jahrelang keinen Lohn. Die Konvention enthält spezifische Bestimmungen zum Schutz von Migranten. Private Vermittlungsagenturen sollen reguliert und Beschwerden überprüft werden. Zudem soll verboten werden, dass Anwerbegebühren vom Gehalt abgezogen werden.
"Viele Migranten sind in privaten Haushalten völlig isoliert. Ihr Risiko, Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu sein, ist sehr hoch, gleichzeitig genießen sie kaum Rechtsschutz", sagt van Gulik. "Dieser Vertrag kann Leben verändern, weil er Hausangestellte dabei unterstützt, ihre Arbeit sicher und würdevoll zu verrichten - und Hilfe zu finden, wenn sie misshandelt werden."

Amnesty International - Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Deutschland
Telefon: 49 (0)30 420248-306
Telefax: +49 (0)30 420248-321
Mail: presse@amnesty.de
URL: http://www.amnesty.de/
Weitere Informationen
Amnesty International
Amnesty International Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Amnesty International,
, 10405 Berlin, Deutschland
Tel.: 49 (0)30 420248-306; http://www.amnesty.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Amnesty International

10405 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
49 (0)30 420248-306
Fax:
+49 (0)30 420248-321
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/89580

https://www.prmaximus.de/pressefach/amnesty-international-pressefach.html
Die Pressemeldung "Konvention zum Schutz von Hausangestellten tritt in Kraft" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Konvention zum Schutz von Hausangestellten tritt in Kraft" ist Amnesty International, vertreten durch .