Glöckle startet mit Internetwerbung durch

Lotterie-Einnahme hat Werbeerlaubnis der Behörden erhalten
Kurzfassung: (NL/4477945172) Stuttgart, 29. August 2013 Die Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG darf die Lotterie-Produkte der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) nun auch im Internet bewerben. Die Bezirksregierung Düsseldorf erteilte heute auf Basis des eingereichten Werbekonzepts die entsprechende Erlaubnis.


Glöckle hat die Lose der SKL zuletzt ausschließlich offline beworben per Beilagen in Print-Titeln, Inbound-Aktionen und Mailings. Mit der Lizenz zur Internetwerbung kann der ...
Glöckle startet mit Internetwerbung durch Glöckle startet mit Internetwerbung durch
[Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG - 29.08.2013] (NL/4477945172) Stuttgart, 29. August 2013 Die Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG darf die Lotterie-Produkte der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) nun auch im Internet bewerben. Die Bezirksregierung Düsseldorf erteilte heute auf Basis des eingereichten Werbekonzepts die entsprechende Erlaubnis.


Glöckle hat die Lose der SKL zuletzt ausschließlich offline beworben per Beilagen in Print-Titeln, Inbound-Aktionen und Mailings. Mit der Lizenz zur Internetwerbung kann der Lotterie-Einnehmer nun ganz neue Kanäle bespielen. Die behördliche Erlaubnis eröffnet uns ein breites Portfolio an Werbemöglichkeiten in einem spannenden Medium, freut sich Marketingleiter Michael Brückel.

Im Internet wartet eine jüngere Zielgruppe

Dem Medium entsprechend orientiert sich der Auftritt im Web bei Tonalität und Bildwelt an einer jüngeren Zielgruppe. Angesprochen werden die 25 bis 40-Jährigen, während bei den klassischen Werbewegen wie Zeitschriften-Beilagen nach wie vor die Älteren in Fokus stehen. Wir testen zunächst verschiedene Ansätze und sind gespannt, wie das Spielangebot von der jüngeren, internetaffinen Zielgruppe angenommen wird, sagt Axel Glöckle, Geschäftsführer der Staatlichen Lotterie-Einnahme Glöckle OHG.

Enger rechtlicher Rahmen für Glückspiel-Werbung

Die Werbelizenz beendet für den Lotterie-Einnehmer eine Ära mit starken Einschränkungen: 2008 verbot der Glücksspielstaatsvertrag die Werbung für Glückspiel-Produkte im Internet und Fernsehen. Erst als im Juli 2012 der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft trat, entspannte sich die Situation. Ziel des Änderungsvertrags ist neben dem Jugend- und Spielerschutz insbesondere die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung in legale Bahnen.

Das Verbot, Glücksspiel-Angebote online zu bewerben gilt zwar nach wie vor, Internetwerbung und Eigenvertrieb wurden aber unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Das bedeutet: Wer ein überzeugendes Werbekonzept unter Berücksichtigung des Kanalisierungsauftrags einreicht, kann eine Werbeerlaubnis erhalten. Genau das ist der Glöckle OHG jetzt gelungen.

Über die Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG
Glöckle ist eine Staatliche Lotterie-Einnahme der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder (GKL) und verkauft die Lotterie-Produkte der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL). Neben dem SKL-Millionenspiel bietet Glöckle die Zusatzspiele TRAUM-JOKER und EURO-JOKER an. Am Firmensitz in Stuttgart lenkt bereits die vierte Generation der Familie Glöckle die Geschicke der Unternehmensgruppe Glöckle. Das mittelständische Familienunternehmen kann somit auf mehr als hundert Jahre Erfahrung im Dienstleistungssektor zurückgreifen. Bis heute legt Glöckle besonderen Wert auf eine umfassende Kundenbetreuung und persönlichen Service.

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Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG
Inga Forster
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Tel.: 0711/ 9541-253
E-Mail: presse@gloeckle.de
Web: www.gloeckle.de


16 Mio. Höchstgewinn bei einer Chance von 1 : 3 Mio. Das maximale Verlustrisiko ist der Loseinsatz.
Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe und Info unter www.skl.de.
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