Kabinett beschließt Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre

Kurzfassung: Kabinett beschließt Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre"Deutschland ist ein Land der Freiheit". Unter dieser Überschrift hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 19. Juli 2013 ih ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 14.08.2013] Kabinett beschließt Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre

"Deutschland ist ein Land der Freiheit". Unter dieser Überschrift hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 19. Juli 2013 ihr Acht-Punkte-Programm für einen besseren Schutz der Privatsphäre vorgestellt. Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die daraufhin von den jeweils zuständigen Ressorts eingeleiteten Maßnahmen diskutiert und den von Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich und Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler vorgelegten ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Acht-Punkte-Programms beschlossen.
Hierzu erklärt Bundesminister Dr. Friedrich: "Aufgrund der aktuellen Ereignisse und Berichterstattung stellen die Bürgerinnen und Bürger berechtigte Fragen zum Schutz ihrer Privatsphäre. Wir nehmen diese Fragen sehr ernst und tun alles, um Antworten zu geben und einen noch besseren Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten."
Bundesminister Dr. Rösler: "Auch in der Digitalisierung müssen wir als wettbewerbsfähige Industrienation uns zum Systemführer im IKT-Bereich entwickeln. Wir brauchen eine starke europäische IT-Industrie, die Alternativangebote machen kann. Eine IKT-Strategie, die Spitzenforschung, Entwicklung von digitalen Technologien und optimale Wachstumsbedingungen für Industrieunternehmen und innovative Startups im europäischen Rahmen ermöglicht, ist deshalb notwendig. Dabei darf natürlich auch das Thema IT-Sicherheit nicht fehlen."
Als ein erstes konkretes Ergebnis konnte bereits die Aufhebung von Verwaltungsvereinbarungen mit den USA, Großbritannien und Frankreich erzielt werden. Diese hatten das Prozedere für den Fall geregelt, dass ausländische Behörden im Interesse der Sicherheit ihrer in Deutschland stationierten Streitkräfte einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis über ein entsprechendes Ersuchen an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Bundesnachrichtendienst für erforderlich hielten.
Um die laufenden Verhandlungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung weiter voranzubringen, hat Bundesinnenminister Dr. Friedrich einen Vorschlag für eine Regelung zur Datenweitergabe in Form einer Melde- und Genehmigungspflicht von Unternehmen, die Daten an Behörden in Drittstaaten übermitteln, nach Brüssel übersandt. Der Regelungsvorschlag sieht vor, dass Datenübermittlungen an Drittstaaten künftig entweder den strengen Verfahren der Rechts- und Amtshilfe unterliegen oder den Datenschutzaufsichtsbehörden gemeldet und von diesen vorab genehmigt werden müssen.
Um die Digitalisierung in Europa voranzubringen, wird die Bundesregierung Eckpunkte für eine ambitionierte nationale und europäische IKT-Strategie erarbeiten und in die Diskussion auf europäischer Ebene einbringen. Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler hat hierzu bereits intensive Gespräche mit Wirtschaft und Forschungsinstituten geführt und Kontakt mit der EU-Kommission aufgenommen. Handlungsschwerpunkt werden Lösungen für sicheres Cloud-Computing und eine bessere Kooperation der jungen digitalen Wirtschaft mit der etablierten Industrie sein. Erste Ergebnisse werden auf dem Nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung am 10. Dezember 2013 in Hamburg vorgestellt.
Für den 9. September 2013 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, Vertreter aus Politik, Verbänden, Ländern, Wissenschaft sowie IT- und Anwenderunternehmen zu einem Runden Tisch eingeladen. Thema dort wird insbesondere der stärkere Einsatz von IKT-Sicherheitsprodukten von vertrauenswürdigen Herstellern sein. Die Ergebnisse dieser Auftaktveranstaltung des Runden Tisches werden der Politik wichtige Impulse für die kommende Wahlperiode liefern und außerdem in den Nationalen Cyber-Sicherheitsrat eingebracht werden, der ebenfalls unter dem Vorsitz der Bundesbeauftragten tagt.
Den Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Acht-Punkte-Programms finden Sie unter www.bmi.bund.de und www.bmwi.bund.de.

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Bundesministerium des Innern (BMI) Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.Das Bundesministerium des Innern erfüllt ein breites Aufgabenspektrum und ist differenziert organisiert. Es hat seinen Sitz in Berlin und Bonn und verfügt über eine weit verzweigte Behördenstruktur. Seit dem 12. Juli 1999 ist Berlin sein erster Dienstsitz. Das im Bezirk Berlin-Mitte, Ortsteil Moabit, gelegene Dienstgebäude bietet auf 13 Etagen Raum für rund 900 Berliner Bedienstete des Ministeriums.Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.
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