09.08.2013 14:50 Uhr in Hobby & Unterhaltung von Jambo9 GmbH

Drei, zwei, eins, meins, Schrott.

Wer haftet, wenn der Ebay-Kauf beschädigt ankommt.
Kurzfassung: (ddp direct) Wer kennt es nicht das Glücksgefühl: Wie gebannt starrt man auf die rückwärts laufende Sekundenanzeige der Ebay Auktion. Noch ist man Höchstbietender. Drei, zwei, eins. Hurra. Das Geld wird überwiesen, die Ware geht in den Versand - und ein paar Tage später ist es soweit: Paket da, aufreissen, auspacken, Schrott drin. Beim Versand beschädigt. Wie es nun weitergeht, hängt vom Status des Verkäufers ab. Generell ist es so, dass gewerbliche Verkäufer haften, bis die Ware ...
[Jambo9 GmbH - 09.08.2013] (ddp direct) Wer kennt es nicht das Glücksgefühl: Wie gebannt starrt man auf die rückwärts laufende Sekundenanzeige der Ebay Auktion. Noch ist man Höchstbietender. Drei, zwei, eins. Hurra. Das Geld wird überwiesen, die Ware geht in den Versand - und ein paar Tage später ist es soweit: Paket da, aufreissen, auspacken, Schrott drin. Beim Versand beschädigt. Wie es nun weitergeht, hängt vom Status des Verkäufers ab. Generell ist es so, dass gewerbliche Verkäufer haften, bis die Ware beim Kunden angekommen ist. Am Besten packt man das Paket zusammen mit einem Zeugen oder noch besser im Beisein des Angestellten vom Paketversand aus. Dann sollte es bei zerstörter Ware keine Schwierigkeiten geben. Bei Privatverkäufen ist es allerdings anders. Hier trägt der Käufer das Versandrisiko. Kommt die Sendung mit beschädigtem Inhalt oder geht sie gar verloren - und war nicht versichert - bleiben sie oft auf dem Schaden sitzen. Ein Ausweg kann sich für den Käufer hier bieten, wenn der Verkäufer bei der Verpackung geschlampt hat. Was genau eine nicht zweckmäßige Verpackung ist, definieren dabei die AGBs der Versandfirmen - in denen die Risiken weitreichend auf die Versender abgewälzt werden. Wer als Käufer auf der sicheren Seite sein will, sollte bei wertvolleren Artikeln auf einen versicherten Versand bestehen und vielleicht den Verkäufer auch noch auf die Notwendigkeit einer angemessenen Verpackung hinweisen. Auf der anderen Seite sollte man als privater Verkäufer auch von sich selbst aus penibel auf die richtige Verpackung achten. Denn die Weisheit, dass man als Privatverkäufer aus dem Schneider ist, sobald die Sendung aufgegeben wurde, ist bei unsachgemässer Verpackung eine Binsenweisheit. Mit professioneller Verpackung lassen sich langwierige, unschöne Auseinandersetzungen, negative Bewertungen, finanzielle Folge und Nervkram oft schon im Vorfeld vermeiden. Eine gute Sache, denn gerade für private Käufer oder Verkäufer spielen bei Onlineauktionen ja auch die Komponenten des Spasses, des Thrills, der Kommunikation und des Austauschs wesentliche Rollen. Und diese Komponenten werden durch unnötige Streitereien ziemlich entwertet. Wer also auf die richtigen Verpackungen zurückgreift, greift möglichen Auseinandersetzungen vor. Spezialverpackungsfirmen, die einem professionelles Material liefern, gibt es zuhauf. Darunter auch einige, die sich nicht nur an den Handel wenden, sondern auch Privatversendern Verpackungsmaterial in haushaltsüblichen Mengen anbieten. Das schweizer Unternehmen Packshop bietet in seinem Online-Bestellportal ein reichhaltiges Sortiment, mit dem sich die möglichsten und unmöglichsten Dinge so verpacken lassen, dass sie den AGBs der Versandunternehmen entsprechend heil ankommen. Sollte dann beim Transport trotzdem noch was schief gehen, kann man die Transportfirma in Regress nehmen. Und gegenseitige, gute Bewertungen und der Spaß an Onlineauktionen bleiben davon unberührt.

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