18.07.2013 14:11 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von IG Bauen-Agrar-Umwelt

Lohndumping im Gerüstbaugewerbe wird illegal – Mindestlohn von 10 Euro kommt ab 1.8.2013

Kurzfassung: Lohndumping im Gerüstbaugewerbe wird illegal - Mindestlohn von 10 Euro kommt ab 1.8.2013Bisher galt im Gerüstbau keine Lohnuntergrenze. Die Branche fällt nicht unter die Mindestlöhne des Bauhauptg ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 18.07.2013] Lohndumping im Gerüstbaugewerbe wird illegal - Mindestlohn von 10 Euro kommt ab 1.8.2013

Bisher galt im Gerüstbau keine Lohnuntergrenze. Die Branche fällt nicht unter die Mindestlöhne des Bauhauptgewerbes. Dies nutzen Dumpingfirmen aus dem In- und Ausland aus, um ihre anständige Löhne bezahlende Konkurrenz mit Niedrigstpreisen auszustechen und gleichzeitig enorme Gewinne auf dem Rücken ihrer Beschäftigten einzufahren. Zugleich profitierten skrupellose Auftraggeber von diesen Dumpingpreisen.
Dadurch ist ein breiter Niedriglohnsektor in der Branche entstanden. So werden beispielsweise Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte eingestellt und dann für einen Lohn von 450 Euro im Monat beinahe wie Vollzeitbeschäftigte eingesetzt. Bei ausländischen Entsendefirmen sind Niedrigstlöhne im Gerüstbau die Regel.
"Damit ist jetzt Schluss. Das Bundeskabinett hat gestern (für die Red.: am 17.07.2013) endlich die entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet. Dadurch wird der von der IG BAU und der Bundesinnung Gerüstbau bereits im Jahr 2011 vereinbarte Mindestlohntarifvertrag ab 1. August 2013 zur kontrollierbaren Lohnuntergrenze. Der Mindestlohn von 10,00 Euro pro geleistete Stunde gilt bundesweit und ebenso für alle ausländischen Gerüstbaufirmen, die Arbeiter nach Deutschland entsenden. Dumpinglöhne und alle Versuche, den Mindestlohn zu umgehen, können damit von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei Kontrollen aufgedeckt und bestraft werden", sagte Dietmar Schäfers, Stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU in Frankfurt. "Dieser Mindestlohn sichert ein Mindesteinkommen für die Beschäftigten und zugleich einen faireren Wettbewerb in der Branche."
Der Tarifvertrag läuft noch bis zum 28.02.2014. In der kommenden Woche nehmen die Tarifvertragsparteien Gespräche zu einem neuen Mindestlohn ab 1.03.2014 auf.

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