12.07.2013 10:41 Uhr in Kultur & Kunst von IG Bauen-Agrar-Umwelt

Durchfallquoten bei Abschlussprüfungen

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[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 12.07.2013] Durchfallquoten bei Abschlussprüfungen

IG BAU: Firmen tragen Verantwortung für Abschneiden der Azubis
Frankfurt am Main - Viele Auszubildende fiebern derzeit ihren Ergebnissen der Abschlussprüfung entgegen. Nicht jeder kommt beim ersten Versuch durch. "Für niemanden ist es einfach, wenn er durch eine Prüfung fällt. Nach dem ersten Schock braucht aber keiner den Kopf hängen lassen. Es geht weiter", sagte Robert Feiger, stellvertretender Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Auszubildende, die ein negatives Ergebnis für ihre Abschlussprüfungen erhalten, hätten noch eine weitere Chance. "Man darf die jungen Menschen nicht fallen lassen oder als faul stigmatisieren", sagte Feiger. Die Gründe für einen Misserfolg seien vielfältig: "Prüfungsangst und auch Black Outs sind menschlich und keine Seltenheit. Wer sich gut vorbereitet gewinnt aber Sicherheit. Wichtig ist für die Einzelnen, sich durch Ängste und Sorgen nicht lähmen zu lassen, sondern die Prüfung als Chance zu ergreifen und das Beste zu geben."
Neben den Auszubildenden müssen aber auch die Betriebe ihren Beitrag leisten. Feiger betonte: "Wer über Durchfallquoten diskutiert, darf die Frage der Ausbildungsqualität nicht vernachlässigen. Schlechte Ergebnisse für die Auszubildenden sind immer auch eine Quittung für die Ausbilder. Gut geschulte Fachkräfte gibt es nämlich nur, wenn der Nachwuchs eine Ausbildung bekommt, die diesen Namen verdient, und die Jugendlichen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Betriebe tragen dabei eine hohe Verantwortung sowohl für die Zukunft der jungen Menschen als auch für die Attraktivität ihrer Branche." So kann etwa eine betriebliche Prüfungsvorbereitung die Azubis wirksam unterstützen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung ist außerdem, dass alle notwendigen Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Eine besondere Bedeutung hat das Berichtsheft. "Wenn aus dem Berichtsheft hervorgeht, dass bestimmte Inhalte während der Ausbildung nicht vermittelt wurden, so ist das negative Prüfungsergebnis ungültig. Die Prüfung kann nachgeholt werden und unter Umständen gibt es sogar Schadensersatz wegen Verdienstausfalls", sagte Feiger.

Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
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Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
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