Abmahnung Waldorf Frommer

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München sprechen täglich eine Vielzahl von Abmahnungen aus dem urheberrechtlichen Bereich aus.
Kurzfassung: Die Abmahnungen haben überwiegend sehr aktuelle Filmwerke, die zum Teil ausschließlich in den Kinos zu sehen sind, und aktuelle Musikalben zum Gegenstand. Seit Neustem ist Waldorf Frommer allerdings auch dazu übergegangen, Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen an Serien geltend zu machen. Es sind vornehmlich die Serien betroffen, an denen die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Germany GmbH die Nutzungsrechte innehat.
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[Kanzlei Björn Wrase - 09.07.2013] Innerhalb einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung werden stets dieselben Ansprüche geltend gemacht. Vornehmlich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Damit soll zukünftigen Urheberrechtsverstößen vorgebeugt werden. Mit der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Betroffene nämlich, zukünftig nicht erneut das der Abmahnung gegenständliche Werk erneut anderen Personen im Rahmen einer Tauschbörse zur Verfügung zu stellen. Abschreckende Wirkung für einen erneuten Verstoß hat hier in jedem Fall die dann fällig werdende Vertragsstrafe, die sich bis auf einen Betrag von 5.000,00 Euro belaufen kann.
Neben der Unterlassungserklärung werden natürlich auch noch Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht, die sich aus Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten zusammensetzen. Sofern die Abmahnung einen Film oder einen Musiktitel zum Gegenstand hat, werden diese Schadensersatzansprüche auf einen Betrag von 450,00 Euro festgesetzt. Die Rechtsverfolgungskosten werden bei derartigen Werken mit stolzen 506,00 Euro beziffert. Ist eine Serie Gegenstand der Abmahnung, belaufen sich die Schadensersatzansprüche auf 150,00 Euro und die Rechtsverfolgungskosten auf ca. 320,00 Euro.
Sofern eine solche Abmahnung im Briefkasten landet, gilt es, nicht gleich in Panik zu verfallen. Wichtig ist stets, dass eine Handlung innerhalb der benannten Fristen erfolgt. Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall eingehalten werden, sofern der Urheberrechtsverstoß auch begangen wurde. Die Unterlassungserklärung sollte allerdings nie in der vorformulierten Form unterzeichnet und zurückgesandt werden. Diese von den abmahnenden Kanzleien ausgestellten Unterlassungserklärungen enthalten überwiegend weit mehr Verpflichtungen als eigentlich notwendig. Die geltend gemachten Kosten können in nahezu jedem Fall gesenkt werden. In Einzelfällen kann sogar auf eine vollständige Zurückweisung dieser Ansprüche hingewirkt werden.

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Mit dem Standort Hamburg bietet die Kanzlei Wrase eine moderne kommunikative Ebene für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Aufgrund der in Hamburg ansässigen Gerichte, die sich ausgeprägt mit urheberrechtlichen, markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themenbereichen beschäftigten, kann eine Durchsetzung der Rechte des Mandanten zeitnah erzielt werden.
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Tel.: 040 - 357 30 633; http://kanzlei-wrase.de/
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