08.07.2013 17:04 Uhr in Auto & Motorrad von Geneva Group International

Radfahrer müssen in Österreich ein paar Besonderheiten beachten

Kurzfassung: Radfahrer müssen in Österreich ein paar Besonderheiten beachtenZürich/Innsbruck, den 08. 07. 2013) Auch Radfahrer sollten sich ans Verkehrsrecht halten - insbesondere, wenn sie im Ausland unterwegs ...
[Geneva Group International - 08.07.2013] Radfahrer müssen in Österreich ein paar Besonderheiten beachten

Zürich/Innsbruck, den 08. 07. 2013) Auch Radfahrer sollten sich ans Verkehrsrecht halten - insbesondere, wenn sie im Ausland unterwegs sind. In Österreich gibt es einige Besonderheiten, deren Nichtbeachtung unangenehme Folgen haben kann. So gibt es in Österreich - anders als in Deutschland - eine klare Regelung für Fahrradhelme. Danach müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr auf jeden Fall einen Fahrradhelm tragen. Und das gilt nicht nur, wenn sie selbst fahren, sondern auch wenn sie auf einem Fahrrad befördert werden oder in einem Fahrradanhänger sitzen. "Das ist eine Regelung, die von Österreich-Urlaubern gerne übersehen wird", warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch
Partner in Innsbruck, "verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson."
Eine weitere Spezialität sind Geschwindigkeitsbeschränkungen für Radfahrer. Eine solche gilt etwa an ungeregelten, also nicht mit einer Ampel ausgestatteten, Radfahrerüberfahrten. Diese sind an gleichmäßig unterbrochenen Quermarkierungen auf der gequerten Straße zu erkennen. "Einer solchen Radfahrerüberfahrt darf sich der Radfahrer nur mit höchstens 10 km/h nähern", stellt Tramposch klar, der sich vor allem mit verkehrsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen beschäftigt. Und in "Begegnungszonen" beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Das sind neu geschaffene Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Tramposch: "Vorrang haben in diesen Begegnungszonen grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer."
Kulant zeigt sich Österreich im Hinblick auf das Nebeneinanderfahren. "Dieses ist mit normalen Rädern auf Radwegen und in Wohnstraßen erlaubt. Darüber hinaus darf bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander gefahren werden, wenn der äußerste rechte Fahrstreifen benutzt wird", erläutert Tramposch.
Handys sind beim Radfahren tabu, außer sie werden mit einer Freisprecheinrichtung genutzt. Beim Strafmaß wird nicht zwischen Fahrrad und Auto unterschieden. In beiden Fällen kostet das Telefonieren ohne Freisprechanlage 50 Euro.
Auch sonst gilt die österreichische Straßenverkehrsordnung als Maßstab. Daher ist es in Österreich verboten, ein Fahrrad alkoholisiert zu lenken. Ein Zustand, der spätestens ab einem Blutalkoholgehalt von über 0,8 Promille erreicht ist. "Hier ist besondere Vorsicht angesagt", warnt Tramposch, dessen Kanzlei Mitglied in der internationalen Beratungsallianz Geneva Group International (GGI) ist. "Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, riskiert sogar sein Recht, vom seinem Führerschein in Österreich Gebrauch zu machen. Denn die Behörde kann aus der Alkoholfahrt auf eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit schließen."
Qualitativ bietet Österreich Radurlaubern für fast jede Leistungsstufe ein hervorragendes Angebot. Das Spektrum reicht vom gemütlichen Donauradweg bis hin zu anspruchsvollsten Mountainbike-Routen. Mountainbiker sollten allerdings aufpassen, dass sie auf den ausdrücklich dafür freigegebenen Strecken bleiben. Denn deren Nutzung ist mit den Waldeigentümern und Forststraßenbetreibern immer vertraglich geregelt worden. Tramposch: "Ansonsten gilt für das Mountainbiken im Wald und auf Forststraßen, dass das Forstgesetz zwar ein allgemeines Betretungsrecht, jedoch kein Befahrungsrecht statuiert." Touren abseits der ausgewiesenen Strecken können also ziemlichen Ärger einbringen.
Infos: www.tramposch-partner.com
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