04.11.2010 09:16 Uhr in Computer & Internet von Ute Morgenstern PR

Newsletter ausschliesslich an Double opt in Adressen

Mit Double opt in Adressen ganz gezielt Kunden gewinnen.
Kurzfassung: Wer eMail-Marketing betreiben möchte, muss darauf achten, das die Empfänger aus sogenannten optin Adressen - Listen stammen. Nur so können böse Fallstricke umgangen werden
Newsletter ausschliesslich an Double opt in Adressen Newsletter ausschliesslich an Double opt in Adressen
[Ute Morgenstern PR - 04.11.2010] Eine der beliebtesten Arten des Direkt-Marketings ist nach wie vor das eMail-Marketing.

Kein Wunder, ist es doch die preisgünstigste Art und Weise, einen Kunden natürlich gezielt und ganz persönlich ansprechen zu können.

Viele der erfolgreichen Internet - Unternehmer haben ihren Erfolg ausschliesslich auf ihren eMail Listen aufgebaut.

Aber Achtung: Es gilt nämlich, einige böse Fallstricke zu umgehen, um auch tatsächlich rechtssichere eMails versenden zu können.

Eine der gefährlichsten Fallen, auf die oft schon unbedarfte Shop - Betreiber und Internet - Marketer herein gefallen sind, dürften die sogenannten Billig-Adressen, die zur Zeit haufenweise im Internet angeboten werden, sein.

Da gibt es z. B. einen Anbieter, der über 7 Millionen eMail - Adressen für gerade mal 29,90 Euro anpreist. Ein weiterer bietet gar 15 Mio Adressen zu 38,-- EUR an.

Dass so ein ein Adressmaterial alles andere als legal sein kann, liegt wohl klar auf der Hand. Kein seriöser Adressen - Verlag wäre in der Lage, für so ein einen niedrigen Betrag in der Tat qualitativ hochwertige Adressdatenbanken zu liefern - und schon gar keine Double optin Adressen, die ja doch sehr anspruchsvoll generiert und auch konstant gepflegt werden müssen.

Deshalb raten Experten eindringlich, die Finger von derartigen Billig - Offerten zu lassen. Meist handelt es sich bei derartigen Angeboten um gespiderte eMail-Adressen, also Daten, die beliebig aus dem Internet generiert werden. Dies erkennt man schon allein daran, dass allein die reine eMail - Adresse ohne dem persönlichen Namen erfasst wurde, von weiteren optin - Merkmalen wie Time - Stamp oder IP - Adresse ganz zu schweigen.

Wer anschließend an so eine gesetzeswidrig erworbene Adresse auch nur eine einzige eMail verschickt, läuft Gefahr, postwendend mit einer Abmahnung konfrontiert zu werden. Darüber hinaus droht nicht nur die Einschaltung des Bundes - Datenschutz - Beauftragten, sondern gewiss auch ein erheblicher Imageverlust für das werbende Unternehmens, das sofort als Spammer befleckt ist.

Die alleinig legale Verfahrensweise, de facto rechtskonforme Newsletter zu verschicken, ist ganz zweifelsfrei der Versand an Empfänger, deren eMail - Adressen im sogenannten „Double optin Verfahren“ generiert wurden. Dieses Double-OptIn Verfahren ist zweistufig aufgebaut: Zuerst muss der Kunde seine E-Mail-Adresse in ein Webformular eintragen. Im Folgenden versendet das System augenblicklich eine Bestätigungs - eMail an die eingegebene eMail - Adresse. In dieser Mail wird der Empfänger gebeten, durch Klicken auf einen Bestätigungslink ein weiteres Mal zu konkretisieren, dass er künftig eMails bekommen will.

Erst, wenn der Kunde diesen Bestätigungslink aktiviert hat, wird seine eMail - Adresse auch tatsächlich in der Verteiler - Datenbank eingetragen.

Dabei wird auch parallel ein sogenannter Time - Stamp erfasst. Dieser dokumentiert die Uhrzeit, zu der sich der Empfänger zum Newsletter - Versand angemeldet hat. Darüber hinaus wird außerdem die IP - Adresse festgehalten, von der aus die Anmeldung erfolgt ist. Oft muss bei der Anmeldung von neuem ferner durch anklicken eines kleinen Feldes erklärt werden, dass die AGBs zur Kenntnis genommen wurden. In den entsprechenden AGBs wird als Folge zumeist darauf hingewiesen, dass auch der Empfang von Newslettern sogenannter Partnerunternehmen geschehen wird.

Alles in allem ist dieses Verfahren sicher und hilft so, Ärger beim Newsletter - Versand zu vermeiden.

Mehr Tipps und Informationen von www.optin-adress.com


Ute Morgenstern, MA
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