7.477 Asylerstanträge im Mai 2013

Kurzfassung: 7.477 Asylerstanträge im Mai 2013Im Mai 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 7.477 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2 ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 18.06.2013] 7.477 Asylerstanträge im Mai 2013

Im Mai 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 7.477 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2012 um 4.052 Personen (118,3 Prozent) gestiegen.
Im Vergleich zum Vormonat April 2013 sank die Zahl der Asylbewerber um 64 Personen (- 0,8 Prozent).
721 Personen erhielten im Mai 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,4 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 958 Personen (19,2 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Weiterhin ansteigend war auch im Mai 2013 die Zahl der Asylbewerber aus der Russischen Föderation.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Mai 2013 7.477 Personen (Vormonat: 7.541 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vorjah-resmonat um 4.052 Personen (118,3 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 64 Personen (0,8 Prozent) gesunken.
Im Mai 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 7.477 Erstanträgen zudem 881 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im Mai 2012 waren es 3.425 Erst- und 774 Folgeanträge). Damit wurden im Mai 2013 insgesamt 8.358 Asylanträge gezählt, 4.159 mehr als im Mai 2012 (Steigerung um 99,0 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (222), Mazedonien (178) und Bosnien-Herzegowina (73). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im Mai 2013 bei 10,5 Prozent.
Im Mai 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.991 Personen (Vor-monat: 5.796) entschieden.
Insgesamt 721 Personen (14,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 56 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 665 Personen (13,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Mai 2013 bei 958 Personen (19,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Auf-enthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.207 Personen (44,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.105 Personen (22,2 Prozent).
II.Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Mai 2013 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Mai 2013 haben insgesamt 34.419 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (19.023 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 15.396 Personen (80,9 Prozent).
Im bisherigen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 34.419 Erstanträgen auch 4.375 Asylfolgeanträge gestellt (Januar -Mai 2012: 19.023 Erst- und 3.981 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013 insgesamt 38.794 Asylanträge gezählt, 15.790 mehr als von Januar -Mai 2012 (Steigerung um 68,6 Prozent).
Im Zeitraum von Januar bis Mai 2013 hat das Bundesamt 25.587 Entscheidungen (Vorjahr: 21.795) getroffen.
Insgesamt 3.936 Personen (15,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 313 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grund-gesetzes anerkannt wurden, sowie 3.623 Personen (14,2 Prozent), die Flücht-lingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Auf-enthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Mai 2013 bei 4.639 Perso-nen (18,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 10.222 Personen (40,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.790 Personen (26,5 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Mai 2013 63.482, darunter 58.783 Erstanträge und 4.699 Folgeanträge (Vormonat: 59.883 anhängige Verfahren, davon 55.459 Erst- und 4.424 Folgeanträge).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.

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