Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs

Kurzfassung: Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" weitgehend bestätigt Das Landgericht München II hat die Angeklagten V. und G., Mitglieder des Münchener Motorradclubs "Bandidos", wegen ver ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 11.06.2013] Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs

"Bandidos" weitgehend bestätigt
Das Landgericht München II hat die Angeklagten V. und G., Mitglieder des Münchener Motorradclubs "Bandidos", wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten (Angeklagter V.) bzw. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten (Angeklagter G.) verurteilt.
Der Angeklagte V. und der Geschädigte, ein Mitglied der Rockergruppierung "Gringos" - einer "Supportergruppe" der "Bandidos" - stritten um Geld. Dem Angeklagten V. wurde nahegelegt, dem Geschädigten eine Abreibung zu verpassen, wobei ihn der Angeklagte G. unterstützen wollte. Bei einem für den Abend des 11. November 2011 zur vermeintlichen Klärung der Streitigkeiten vereinbarten Treffen versetzte der Angeklagte G. dem Geschädigten im Hof des Clubhauses eines anderen Chapters der "Bandidos" mit einer ca. 1 kg schweren Stabtaschenlampe mehrere Schläge auf den Hinterkopf sowie den Nacken- und Schulterbereich, während der Angeklagte V. ihn gleichzeitig mit Fäusten schlug und mit Knien und Füßen trat. Dabei war beiden Angeklagten bewusst, dass die wuchtigen Schläge mit der Stablampe gegen den Kopf des Geschädigten geeignet waren, dessen Tod herbeizuführen, was sie als mögliche Folge ihres Verhaltens billigend in Kauf nahmen. Sodann befahl der Angeklagte G. dem Geschädigten, seine Kutte auszuziehen. Als dieser sich weigerte, versetzte er dem Geschädigten weitere Schläge mit der Stablampe, die zu Bewusstlosigkeit des Geschädigten führten. Sodann zog ihm der Angeklagte G. die Kutte aus, die er später wegwarf. Den bewusstlosen Geschädigten ließen die beiden Angeklagten im Hof liegen.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat das Urteil gegen den Angeklagten V. wegen eines Fehlers bei der Strafzumessung im Strafausspruch aufgehoben. Die weitergehende Revision sowie die Revision der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Angeklagten G. wurden verworfen.
Urteil vom 11. Juni 2013 - 1 StR 86/13
Landgericht München II - Urteil vom 17. Oktober 2012 - 1 Ks 36 Js 36786/11
Karlsruhe, den 11. Juni 2013

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Mail: poststelle@bgh.bund.de
URL: http://www.bundesgerichtshof.de/
Weitere Informationen
Bundesgerichtshof (BGH)
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Bundesgerichtshof (BGH),
, 76125 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: (0721) 159-0; http://www.bundesgerichtshof.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesgerichtshof (BGH)

76125 Karlsruhe
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
(0721) 159-0
Fax:
(0721) 159-2512
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/82647

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesgerichtshof-bgh-pressefach.html
Die Pressemeldung "Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs" ist Bundesgerichtshof (BGH), vertreten durch .