Kulturelle Vielfalt bei EU-USA-Freihandelsabkommen wahren

Kurzfassung: Kulturelle Vielfalt bei EU-USA-Freihandelsabkommen wahrenDUK-Hauptversammlung verabschiedet Bonner Resolution Die Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) appelliert an die Politik, bei ...
[Deutsche UNESCO-Kommission e.V. - 23.05.2013] Kulturelle Vielfalt bei EU-USA-Freihandelsabkommen wahren

DUK-Hauptversammlung verabschiedet Bonner Resolution
Die Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) appelliert an die Politik, bei dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA die kulturelle Vielfalt zu wahren. Die in Bonn verabschiedete Resolution erinnert an die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland und die EU mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 eingegangen sind. Im Juni sollen die ersten Gespräche über das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen beginnen.
Die DUK weist darauf hin, dass das Abkommen nicht zu einem Verbot öffentlicher Förderung von Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien in Deutschland führen darf. Die DUK fordert eine breite gesellschaftliche Debatte über mögliche Folgen für die kulturelle Vielfalt, heißt es in der "Bonner Resolution". Das UNESCO-Übereinkommen ist eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik. Weltweit sind 127 Staaten und die EU dem Übereinkommen beigetreten. Die USA haben das Übereinkommen nicht unterzeichnet.
Rund 100 Experten aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Bildung beraten vom 22. bis 23. Mai auf der 73. DUK-Hauptversammlung in Bonn darüber, wie Deutschland und Europa die globale Entwicklung einer neuen Weltordnung mitgestalten können. Die DUK ist Deutschlands Mittlerorganisation für multilaterale Politik in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Ihre 114 Mitglieder spiegeln die gesamte Spannbreite der Institutionen und Verbände wider, die in Deutschland in den Arbeitsfeldern der UNESCO aktiv sind.

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Deutsche UNESCO-KommissionDie UNESCO - Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur - sieht als einziges UN-Organ die Einrichtung von Nationalkommissionen vor. Sie beraten ihre Mitgliedstaaten und leisten im Rahmen des UNESCO-Mandats einen aktiven Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit. Die Nationalkommissionen sind in den 195 Mitgliedstaaten die zentrale Schnittstelle zwischen Staat, Zivilgesellschaft und der UNESCO.Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ist Deutschlands Mittlerorganisation für multilaterale Politik in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Als Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik trägt die DUK zur Verständigung zwischen den Kulturen und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und seinen Partnern bei. Ihre Aufgabe ist es, die Bundesregierung, den Bundestag und die übrigen zuständigen Stellen in allen Fragen zu beraten, die sich aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der UNESCO ergeben.Dazu stützt die DUK sich auf ein Netzwerk von Expertinnen und Experten sowie Institutionen und Verbänden, die daran mitarbeiten, die Ziele der UNESCO zu erreichen. Die DUK bringt Expertise aus Deutschland in die Sonderorganisation der Vereinten Nationen ein und stärkt damit die deutsche Stimme in der UNESCO. Zugleich vermittelt sie die Ziele und Projekte der UNESCO in der deutschen Politik, Fachwelt und Öffentlichkeit und trägt zu einer weltoffenen Wissensgesellschaft in Deutschland bei.Die DUK setzt sich für die in der UNESCO-Verfassung niedergelegten Werte ein: Sie arbeitet in der Überzeugung, dass "Friede – wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden muss." Die internationale Zusammenarbeit in allen Bereichen des geistigen Lebens über kulturelle und politische Grenzen hinweg ist Grundlage für eine human gestaltete Globalisierung.
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