Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Armin Nack tritt in den Ruhestand

Kurzfassung: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Armin Nack tritt in den Ruhestand Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Armin Nack wird mit Ablauf des 30. April 2013 nach Erreichen der Altersgrenze in d ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 30.04.2013] Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Armin Nack tritt in den Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Armin Nack wird mit Ablauf des 30. April 2013 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Nack wurde am 3. Februar 1948 in Steinhöring geboren. Nach dem Ende seiner juristischen Ausbildung trat er 1977 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er war zunächst beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart eingesetzt, bevor er für 3 Jahre für eine Referententätigkeit in einer Fraktion des Bundestags beurlaubt wurde. Nach Rückkehr in den Justizdienst war Herr Nack beim Landgericht Stuttgart Beisitzer in einer Wirtschaftsstrafkammer. 1986 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt. 1987 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht.
Im Jahr 1991 wurde Herr Nack zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. Insgesamt 9 Jahre war er Beisitzer im 5. - vormals Berliner, später Leipziger - Strafsenat. Im April 2000 wurde er zunächst zum stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Strafsenats, dem in Spezialzuständigkeit das Steuerstrafrecht zugewiesen ist, bestellt. Im November 2002 übernahm er den Vorsitz in diesem Senat. Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Nack hat die Rechtsprechung sowohl des 5. als auch des 1. Strafsenats maßgeblich mitgeprägt. Schwerpunkte seiner richterlichen Tätigkeit bildeten zum einen das Beweisrecht, zu dem er auch veröffentlicht hat, zum anderen das Wirtschafts-, insbesondere das Steuerstrafrecht.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit galt und gilt das besondere Interesse von Herrn Nack der Nutzbarmachung der elektronischen Datenverarbeitung im gerichtlichen Bereich. Mit seinem Namen ist eine elektronische Sammlung aller Entscheidungen der Strafsenate des Bundesgerichtshofs der letzten 20 Jahre untrennbar verbunden.
Herr Nack ist zudem Mitbegründer des "Karlsruher Strafrechtsdialogs", der in regelmäßigen Abständen Vertreter der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft zu einem Gedankenaustausch zusammenführt.
Karlsruhe, den 30. April 2013

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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