Deutschland erstellt Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes

Kurzfassung: Deutschland erstellt Verzeichnis des immateriellen KulturerbesGruppen und Gemeinschaften können sich mit kulturellen Ausdrucksformen bewerbenAm 3. Mai 2013 beginnt das Bewerbungsverfahren für das bu ...
[Deutsche UNESCO-Kommission e.V. - 29.04.2013] Deutschland erstellt Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes

Gruppen und Gemeinschaften können sich mit kulturellen Ausdrucksformen bewerben
Am 3. Mai 2013 beginnt das Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Gruppen und Gemeinschaften, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, können ihre Anmeldung bis zum 30. November 2013 in ihrem Bundesland einreichen. Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission unter www.unesco.de verfügbar. An dem mehrstufigen Verfahren sind die Bundesländer, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. In Deutschland tritt das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes am 9. Juli 2013 in Kraft.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz Stephan Dorgerloh lädt alle, die Formen lebendigen Kulturerbes pflegen, ein, sich zu bewerben: "Die Länder haben sich in der Kultusministerkonferenz auf ein einheitliches Verfahren zur Erhebung immateriellen Kulturerbes geeinigt. Durch die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses kann das breite Spektrum lebendiger kultureller Ausdrucksformen erfasst und in seiner Wertschätzung gefördert werden." Kulturstaatsminister Bernd Neumann würdigt den Beitritt und die Bedeutung des beginnenden Prozesses: "Der Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes war von Anfang an ein Ziel der Kulturpolitik des Bundes. Wir nehmen damit unsere Verantwortung für besondere Schutzbedürftigkeit von immateriellen Kulturformen und Kulturschätzen nachdrücklich und konsequent wahr. Seit Jahrtausenden werden Kenntnisse und Bräuche von Generation zu Generation weitergegeben und gewandelt. Durch eine stärkere Wertschätzung und die Auseinandersetzung mit dem immateriellen Kulturerbe werden wichtige Grundlagen für den gesellschaftlichen Dialog und Zusammenhalt geschaffen."
Jedes Bundesland trifft nach Ende der Ausschreibung eine erste Auswahl und übermittelt zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz. Ein unabhängiges Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission prüft und bewertet dann die Dossiers nach fachlichen Kriterien. Die Kultusministerkonferenz und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen abschließend die Empfehlungen des Expertenkomitees. Die Einträge in das bundesweite Verzeichnis werden auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission veröffentlicht. Weitere Ausschreibungsrunden werden folgen. Das bundesweite Verzeichnis sieht für Einträge kein Limit vor.
Außenstaatsministerin Cornelia Pieper weist darauf hin, dass Tanz, Theater und Sprachen die kulturelle Identität der Menschen noch weitaus stärker prägen als Denkmäler und archäologische Stätten. "Immaterielle Kulturformen zeugen von kultureller Vielfalt und den vielen regionalen Traditionen in Deutschland. Für die Vitalität einer kulturellen Ausdrucksform ist es wesentlich, ob sich Menschen in einer Gruppe darauf verständigten, diese aktiv zu pflegen und lebendig zu halten", so Pieper. Der Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission und Vorsitzende des Expertenkomitees, Christoph Wulf, beobachtet in Deutschland ein steigendes Interesse an regionalen Traditionen. "Oft ist das jahrhundertealte Alltagswissen, etwa in Naturheilkunde und Handwerkstechniken, so bedeutend, dass es sinnvoll ist, eine Kulturtechnik zu erhalten, bevor sie ganz verschwindet. Eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger", so Wulf.
Seit 2003 stellt die UNESCO von menschlichem Wissen und Können getragene kulturelle Ausdrucksformen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation. Die Organisation will damit in allen Weltregionen überlieferte Traditionen und Alltagskulturen als Teil des Erbes der Menschheit erhalten und fördern. Bis heute sind 151 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Die ersten internationalen Nominierungen aus Deutschland können frühestens 2014 bei der UNESCO in Paris eingereicht werden.

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