22.03.2013 17:12 Uhr in Gesundheit & Wellness von Ärzte für das Leben

Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung: Ärzte für das Leben e.V. sehen weiterreichenden Klärungsbedarf

Kurzfassung: Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung: Ärzte für das Leben e.V. sehen weiterreichenden KlärungsbedarfMünster (22.03.13). Die Bundesärztekammer sieht in einem am 19.03.13 v ...
[Ärzte für das Leben - 22.03.2013] Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung: Ärzte für das Leben e.V. sehen weiterreichenden Klärungsbedarf

Münster (22.03.13). Die Bundesärztekammer sieht in einem am 19.03.13 vorgelegten Arbeitspapier bei vermutetem Hirntod zwischen der in einer Patientenverfügung festgelegten Therapiebegrenzung und der Bereitschaft zur Organspende keinen Widerspruch. Und dies, obwohl für die Feststellung des Hirntodes bis zur vollendeten Organentnahme umfangreiche intensivmedizinische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendig sind. 'Als ethisch nicht vertretbar und rechtlich unzulässig' sei aber die 'Reanimation eines Patienten, der zwar seine Organspendebereitschaft dokumentiert, einer Reanimation in der Patientenverfügung aber widersprochen hat', so die Bundesärztekammer.
Ärzte für das Leben e.V. sehen weiterreichenden Klärungsbedarf. Der 1. Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen in Münster und der stellvertretende Vorsitzende Dr. Erwin Grom erklärten dazu: "Die gesetzlich zulässige Organexplantation geschieht am noch lebenden, wenn auch im Sterben befindlichen Menschen. Die Organentnahme setzt umfangreiche Konditionierungsmaßnahmen wie Blutverflüssigung mit dem Risiko der Hirnblutung, künstliche Beatmung, Apnoetest mit möglichen Erstickungsanfällen und anderem mehr voraus. Unterschiedlich wird eine noch vorhandene Schmerzempfindung des Spenders beurteilt. Deshalb halten wir - wie bei allen ärztlichen Eingriffen - gegenüber jedem Organspendewilligen eine gesetzliche Aufklärungspflicht und deren schriftliche Dokumentation für unumgänglich. Ihr Fehlen ist strafrechtlich zu verfolgen."
Ärzte für das Leben e.V. ist eine seit 1991 bestehende nicht-konfessionelle und unabhängige Gemeinschaft von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, die sich für das Leben von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod einsetzt.

Über Ärzte für das Leben e.V.:
Ärzte für das Leben e.V. ist eine seit 1991 bestehende nicht-konfessionelle und unabhängige Gemeinschaft von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, die sich für das Leben von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod einsetzt und für die bedrohte Freiheit des Arztberufs, damit Ärzte sich unbeeinflusst von den Interessen Dritter für das Heil ihrer Patienten in hippokratischer Tradition einsetzen können.
Der Themenkreis umfasst dabei die Embryologie, Schwangerschaft ("Spätschwangerschaft"), die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, Pränataldiagnostik, eugenische Selektion, gefällige Genmanipulation i. S. von "enhancement", adulte Stammzelltherapie gegen Embryonenverbrauch, Hilfen bei Behinderung sowie Hirntod und Organspende. Ärzte für das Leben e.V. sind für Sterbebegleitung, Palliativmedizin und Hospizarbeit, jedoch gegen assistierten Suizid und Sterbehilfe im Sinne von Euthanasie. Zu allen Themen ist ein Austausch mit anderen Fachdisziplinen (Philosophie, Psychologie, Soziologie, Jura, Theologie) erwünscht.
Ärzte für das Leben e.V. wird ausschließlich durch Spenden und die Beiträge seiner Mitglieder unterstützt.

Kontakt:
Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
Markusberg 24e
54293 Trier
Tel.: 0651 / 8200724
E-Mail: m.overdick-gulden@aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: http://www.aerzte-fuer-das-leben.de
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