15.03.2013 12:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von ADAC

Designschutz für Auto-Ersatzteile muss fallen: Verbändeallianz ruft Bundesregierung zum Handeln im Interesse der Verbraucher auf

Kurzfassung: Designschutz für Auto-Ersatzteile muss fallen: Verbändeallianz ruft Bundesregierung zum Handeln im Interesse der Verbraucher aufBerlin, 15. März 2013 Freien Wettbewerb bei sichtbaren Kfz-Ersatzteil ...
[ADAC - 15.03.2013] Designschutz für Auto-Ersatzteile muss fallen: Verbändeallianz ruft Bundesregierung zum Handeln im Interesse der Verbraucher auf

Berlin, 15. März 2013 Freien Wettbewerb bei sichtbaren Kfz-Ersatzteilen fordert eine breite Verbändeallianz in Deutschland. Der Automobilclub ADAC, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv), der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA), der europäische Verband der Kfz-Teilehersteller (CLEPA), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und Vertreter der Versicherungswirtschaft sehen im Kfz-Ersatzteil-Markt nicht länger hinnehmbare Wettbewerbsbeschränkungen und fordern die deutsche Bundesregierung auf, entschieden und rasch für eine Liberalisierung einzutreten.
Im Rahmen eines Pressegesprächs am heutigen Freitag in Berlin bekräftigen die Vertreter, dass die europaweite Einführung einer sogenannten Reparaturklausel aus verbraucher-, mittelstands-, wettbewerbs- und rechtspolitischen Erwägungen unverzüglich erfolgen muss. Gleichzeitig fordern sie die deutsche Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum sofortigen Handeln auf. Beide Regierungsparteien stehen im Wort, Wettbewerb im Ersatzteilmarkt erhalten zu wollen.
Sichtbare Karosserie-Ersatzteile wie Stoßstangen, Kotflügel, Motorhauben, Scheinwerfer oder Windschutzscheiben müssen vom Schutz des Karosserie-"Designs" neuer Autos ausgenommen werden
Eine verbraucher- und mittelstandfreundliche Lösung hierzu bietet die Einführung einer Reparaturklausel in das europäische Designrecht (98/71/EG), wie sie von vielen Staaten Europas bereits in nationales Recht übernommen worden ist. Eine Liberalisierung könnte auch in Deutschland zeitnah erfolgen, wenn die amtierende Bundesregierung dem bereits im Jahr 2007 vorgelegten Gesetzentwurf im europäischen Ministerrat zustimmt. Dessen nächste Sitzung findet am 30. Mai 2013 in Brüssel statt.
Einigkeit der Teilnehmer in den Forderungen an die Bundesregierung
Der ADAC hat in einem aktuellen Preisvergleich festgestellt, dass die Kosten für Autofahrer spürbar sinken könnten, gäbe es echten Wettbewerb im Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile. Während die Preise für nicht sichtbare Ersatzteile "unter der Motorhaube" in den vergangenen Jahren um zwölf Prozent gestiegen sind, haben die Preise für sichtbare Ersatzteile im gleichen Zeitraum um 40 Prozent zugelegt. ADAC-Präsident Peter Meyer mahnt die Politik zum Handeln: "Wir fordern die Bundesregierung auf, sich nicht länger dem Druck der deutschen Automobilindustrie zu beugen und endlich dem Vorschlag der EU-Kommission zuzustimmen. Die Verbraucher dürfen beim Kauf von erforderlichen Ersatzteilen nicht länger von den Herstellern über Gebühr abgezockt werden."
Auf eine bereits heute zu hohe Kostenbelastung für die Verbraucher weist Wirtschaftsrechtsexperte Roland Stuhr vom Verbraucherzentrale Bundesverband hin: "Es ist Verbrauchern kaum zu vermitteln, warum sie neben steigenden Kfz- und Benzinpreisen auch noch überteuerte Preise für sichtbare Ersatzteile zahlen müssen. Und das nur, weil der Gesetzgeber den Verbrauchern keine Wahlfreiheit einräumt und die Automobilhersteller ihre Monopolstellung ausnutzen."
Die Monopolisierung des Ersatzteilemarktes stellt auch viele Servicebetriebe in Deutschland vor Probleme, wie Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks (ZDK), betont: "Bereits heute können nicht-sichtbare Ersatzteile - und das sind etwa 75 Prozent des Teilevolumens - im freien Teilemarkt bezogen werden. Dazu gehören auch besonders sicherheitsrelevante Ersatzteile für Bremsen, Kupplung, Lenkung und andere. Darum setzen wir uns dafür ein, dass eine Werkstatt auch bei den Teilen, die dem Designschutz unterliegen, die freie Bezugswahl hat." Hülsdonk stellt klar: "Durch den Designschutz wird weder Produktpiraterie verhindert noch Qualitätssicherung betrieben, denn bei Designfragen geht es eben nicht um die strukturelle Beschaffenheit wie Material oder Passgenauigkeit, sondern nur um die äußere Form."
GVA-Präsident Hartmut Röhl weist als Vertreter des freien Kfz-Teilehandels in Deutschland darauf hin, dass die Fahrzeughersteller in ihrem Festhalten am Designschutz im Ersatzteilbereich völlig isoliert sind: "Selbst die eigenen Zulieferer aus der Kfz-Teileindustrie fordern die Einführung der Reparaturklausel. Des Weiteren ist sich auch die Wissenschaft einig, wie Studien renommierter Institute ergeben haben: Die von den Fahrzeugherstellern vorgebrachten, vermeintlichen Argumente etwa bezüglich der Teilesicherheit, des Schutzes geistigen Eigentums und eines drohenden Verlusts von Arbeitsplätzen in Deutschland, halten keiner sachlichen Überprüfung stand und sind bereits allesamt widerlegt."
Dr. Wolfgang Weiler, Sprecher des Vorstands der HUK Coburg, bringt aus Sicht eines Versicherers einen weiteren Aspekt in die Diskussion ein: "Unfallschäden im Straßenverkehr betreffen in der Regel designgeschützte Teile. Steigende Ersatzteilpreise belasten Autofahrer und Versicherer. Das führt zwangsläufig zu höheren Kosten und damit zu höheren Versicherungsprämien. Dem sollte durch eine Liberalisierung des Marktes Abhilfe geschaffen werden."
Aus guten Gründen ist das Karosserie-Design von Neuwagen geschützt, das Design von Karosserie-Ersatzteilen dagegen nicht, wie Experte Dr. Gerhard Riehle betont: "Designschutz dient dazu, einen Anreiz für Innovationen und Wettbewerb gleicher Produkte mit unterschiedlichen Designs - wie bei Neuwagen der Fall - zu schaffen. Designschutz dient aber nicht dazu, den Wettbewerb in den betroffenen Produkten selbst auszuschalten und Sekundärmärkte zu monopolisieren - wie es bei Karosserie-Ersatzteilen der Fall wäre". Zu Recht fordert deshalb auch die Rechtswissenschaft, die Reparaturklausel einzuführen.

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