15.03.2013 10:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Alabama Graphite Corp.

Alabama Graphite veröffentlicht neuen Fachbericht für sein Graphitprojekt Coosa

Kurzfassung: Alabama Graphite veröffentlicht neuen Fachbericht für sein Graphitprojekt Coosa14. März 2013 - Sylacauga, Alabama - Alabama Graphite Corp. (das "Unternehmen") (CNSX:ALP) (Frankfurt: 1AG.F WKN: A1 ...
[Alabama Graphite Corp. - 15.03.2013] Alabama Graphite veröffentlicht neuen Fachbericht für sein Graphitprojekt Coosa
14. März 2013 - Sylacauga, Alabama - Alabama Graphite Corp. (das "Unternehmen") (CNSX:ALP) (Frankfurt: 1AG.F WKN: A1J35M) freut sich, eine aktuelle Fassung des am 31. August 2012 veröffentlichten Fachberichts für das Graphitprojekt Coosa in Alabama bekannt zu geben. Dieser Bericht wurde bei SEDAR eingereicht und kann über einen Link auf SEDAR (www.sedar.com) abgerufen bzw. von der Website unseres Unternehmens heruntergeladen werden: http://alabamagraphite.co. Der qualifizierte Sachverständige Dana Durgin, P.Geo. hat sowohl den ursprünglichen Bericht als auch die aktuelle Version verfasst.
Aufgrund der umfangreichen Arbeiten in den vergangenen sechs Monaten sah sich das Unternehmen veranlasst, das aktuelle Datenmaterial in den Bericht aufzunehmen. Entscheidende Neuerungen betreffen den umfangreichen Ausbau der Konzessionsflächen, das mit Headwaters Investments abgeschlossene Abkommen zur Nutzung der Grundfläche für Bohrungen, das beim Alabama Department of Environmental Management (ADEM) eingereichte Genehmigungsverfahren sowie neue Erkenntnisse zu den geologischen Eigenschaften des Projektgebiets. Als wichtigste Änderung ist allerdings die Umsetzung eines Bohrprogramms mit Diamantkern- und Schallbohrungen zu nennen. Auf dem Projektgelände wurden insgesamt 69 Löcher über 21.856,9 Fuß (6662 m) gebohrt. Die Analyseergebnisse zu 38 Kernbohrlöchern und sieben Schallbohrlöchern sind im Bericht enthalten.
Dr. Douglas Oliver, VP Exploration, meint dazu: "Dass wir diesen Bericht schon so bald nach der Erstveröffentlichung aktualisieren müssen zeigt, welche großen Fortschritte wir im Projekt Coosa machen. Seit letzten Sommer konnten wir unsere Kenntnisse über die Graphitmineralisierung und die geologischen Eigenschaften des Projektgebiets enorm erweitern. Wir möchten allerdings betonen, dass es sich um einen vorläufigen Bericht handelt. Wir arbeiten derzeit an der Erstellung einer vorschriftsmäßigen Mineralressourcenschätzung, die wir im Frühjahr vorlegen wollen. Damit wird natürlich auch die Veröffentlichung eines neuen Fachberichts notwendig."
Dana Durgin, P.Geo., hat in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 und als unabhängiger Berater des Unternehmens den Inhalt dieser Pressemeldung geprüft.

Über Alabama Graphite:
Alabama Graphite Corp. ist ein Graphitexplorations- und -erschließungsunternehmen, das über seine 100 %-Tochter Alabama Graphite Company Inc. im Coosa County in Alabama sein Vorzeigeprojekt betreibt. Das Graphitprojekt Coosa erstreckt sich über eine Fläche von 40.000 Acres und liegt in einem Gebiet, in dem bereits in größerem Umfang kristalliner Flockengraphit gefördert wurde. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.alabamagraphite.co

ALABAMA GRAPHITE CORP.
Daniel Spine, CEO
(404) 661-6254
Danny Gravelle, Investor Relations
(949) 481-5396
ir@alabamagraphite.co

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Zukunftsgerichtete Informationen
Diese Pressemeldung enthält "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Darin enthalten sind auch Angaben des Unternehmens zu Aktivitäten, Ereignissen oder Entwicklungen, von denen das Unternehmen erwartet, dass sie in der Zukunft eintreten werden, wie zum Beispiel der geplante zeitliche Ablauf der Verarbeitung von Bohrkernmaterial und der Erhalt der Analyseergebnisse, zusammen mit der Durchführung einer ersten Mineralressourcenschätzung.
Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf einer Reihe von wesentlichen Faktoren und Annahmen, wie zum Beispiel: dass Vertragspartner ihre Dienstleistungen im vereinbarten Zeitrahmen erbringen; dass die für die Exploration benötigten Maschinen und Geräte ordnungsmäßig verfügbar sind; dass keine ungewöhnlichen geologischen oder technischen Probleme auftreten; und dass Labordienste und andere damit zusammenhängende Dienstleistungen verfügbar sind und vertragsgemäß erbracht werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, zukünftigen Ereignissen, Bedingungen, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Prognosen, Schätzungen, Forecasts, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Zu solchen Faktoren zählen unter anderem Änderungen der Projektparameter durch die genauere Ausarbeitung von Plänen, die zukünftigen Preise für graphitischen Kohlenstoff, mögliche Schwankungen des Erzgehalts oder Gewinnungsgrads, unerwartet auftretende maschinelle oder verfahrenstechnische Mängel, die Nichterfüllung der Leistungen durch die unter Vertrag stehenden Parteien, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau typischerweise auftretende Risiken, sowie jene Faktoren, die in den öffentlich eingereichten Unterlagen des Unternehmens bekannt gegeben werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen beschrieben sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Informationen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Informationen nicht verlässlich sind. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu berichtigen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.
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