'peerblog' ist geldwerter Vorteil für den Kanzlerkandidaten

Kurzfassung: "peerblog" ist geldwerter Vorteil für den Kanzlerkandidaten"Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf zu erfahren, wer offenbar Zehntausende Euro hinlegt, um für Steinbrück Stimmung im Ne ...
[Die Linke. im Bundestag - 07.02.2013] "peerblog" ist geldwerter Vorteil für den Kanzlerkandidaten

"Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf zu erfahren, wer offenbar Zehntausende Euro hinlegt, um für Steinbrück Stimmung im Netz zu machen. Ein Kanzlerkandidat, der sich seinen Wahlkampf von anonymen Geldgebern finanzieren lässt, ist wenig glaubwürdig, wenn er sich zugleich Transparenz auf seine Fahnen geschrieben hat. Steinbrück sollte deshalb die Geheimniskrämerei um seinen Blog beenden", fordert die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Dagmar Enkelmann. "Die Unterstützung durch 'peerblog' ist eine geldwerte Zuwendung und wie eine Spende an den Abgeordneten zu behandeln. Nach den Verhaltensregeln für Abgeordnete sind diese dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen, wenn sie 5000 Euro übersteigen, und von diesem öffentlich zu machen, wenn es um mehr als 10.000 Euro geht." Enkelmann weiter:
"Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind geldwerte Zuwendungen u.a. die unentgeltliche Bereitstellung von sächlichen Mitteln, Personal oder vorhandenen Organisationsstrukturen. All das trifft auf 'peerblog' zu. Umso mehr, als Peer Steinbrück sein Einverständnis zur Nutzung seines Namens gegeben hat und an der Konzeption des Blogs direkt beteiligt war, indem er 'analysiert und zugehört' hat, wie es im Blog beschrieben wird.
Die Bundestagsverwaltung sollte ihre Prüfung des Vorgangs also nicht nur auf die Frage der verdeckten Parteienfinanzierung konzentrieren, sondern vielmehr in den Blick nehmen, inwieweit eine Verheimlichung der Geldgeber mit den Verhaltensregeln für Abgeordnete zu vereinbaren ist. Peer Steinbrück wäre gut beraten, diese Prüfung nicht abzuwarten, sondern zuvor reinen Tisch zu machen."
F.d.R. Hendrik Thalheim

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