Tierschutz-Blockade durch CDU im Bundesrat: Tierschutzgesetz kommt nicht in den Vermittlungsausschuss

Kurzfassung: Tierschutz-Blockade durch CDU im Bundesrat: Tierschutzgesetz kommt nicht in den VermittlungsausschussIn der Länderkammer gab es heute zu der Abstimmung über das Tierschutzgesetz keine Mehrheit für ...
[Deutscher Tierschutzbund - 01.02.2013] Tierschutz-Blockade durch CDU im Bundesrat: Tierschutzgesetz kommt nicht in den Vermittlungsausschuss

In der Länderkammer gab es heute zu der Abstimmung über das Tierschutzgesetz keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert das Abstimmungsverhalten scharf: Damit bleibt das Tierschutzgesetz ein Tiernutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz eine inhaltsleere Floskel. Die Länderkammer hatte im Vorfeld zahlreiche Verbesserungen vorgeschlagen, diese wurden jedoch von der Bundesregierung und durch die Regierungsmehrheit im Deutschen Bundestag weitgehend ignoriert. Die Chance, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, wurde vertan, nachdem offenbar auf die Bundesländer mit CDU-Regierungsbeteiligung massiv Druck von Seiten der Bundesregierung aufgebaut wurde.
"Offenbar wollte die Bundesregierung vermeiden, dass der Streit über Änderungen am Tierschutzgesetz in einem Vermittlungsausschuss für den Wähler offensichtlich wird. Die Tiere wären damit einer Machtpolitik geopfert worden. Dabei wäre gerade der Vermittlungsausschuss die Chance gewesen, konstruktiv mit den Ländern nach Lösungen zu den dringenden Tierschutzfragen zu suchen. Jetzt wird durch die Bundesregierung eine Tiernutzpolitik festgeschrieben, die Chance das Staatsziel Tierschutz mit Leben zu erfüllen wurde vertan", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Die Länderkammer hatte im Vorfeld zahlreiche Verbesserungen vorgeschlagen, diese wurden jedoch von der Bundesregierung und durch die Regierungsfraktionen CDU, CSU und FDP im Deutschen Bundestag weitgehend ignoriert. Das war möglich, da der Länderkammer lediglich ein Einspruchsrecht zugeordnet wurde. Der schon ungenügende Regierungsentwurf wurde aus Tierschutzsicht durch die CDU, CSU und FDP-Regierungsfraktionen sogar noch verschlechtert: So wurde u.a. das Verbot des Brandzeichens gestrichen, das Verbot der unbetäubten Ferkelkastration in weite Zukunft geschoben; weitere dringende Tierschutzfragen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung wurden von der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen komplett ignoriert. Mit dem heutigen Votum der Länderkammer bleiben zudem dringende Regelungen in vielen Bereichen, z. B. bei Themen wie Wildtierverbot im Zirkus und Tierversuche, ebenso auf der Strecke.
"Die Bundesregierung hat alles dazu getan, die Länderkammer auszuschalten. Wir hoffen, dass die Länder auch in Hinblick auf das föderale Prinzip jetzt prüfen, ob das Verfahren überhaupt verfassungsgemäß ist", fügt Schröder an und: "Unser Tierschutz-Bundestagswahlkampf begonnen. Wir werden transparent machen, wer Politik für oder gegen Tiere macht, bis hinein in die Wahlkreise".

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