vitalingo liefert nun auch International
Expansion zum Jahresbeginn 2013Kurzfassung: Das Inkrafttreten der Health Claims Verordnung und der Schritt auf den ausländischen Markt.
				
							
				
				[vitastores B.V. - 28.01.2013] Strengere Richtlinien durch die Health Claims Verordnung
Mit der am 14. Dezember 2012 in Kraft getretenen Health Claims Verordnung (EG Nr. 1924/2006), welche bereits 2006 öffentlich vorgestellt wurden, wurden strengere Richtlinien für das Werben mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel eingeführt. Mehr als 2.000 Anträge wurden eingereicht um Formulierungen genehmigen zu lassen.
Diese Verordnung stellt für neue Unternehmen, welche sich noch am Markt behaupten müssen, eine deutliche höhere Markteintrittsbarriere dar. Durch die neuen Formulierungen ist der Abverkauf schwieriger und die Neukundenakquise wird zur Herausforderung. Aus diesem Grund hat der Online-Spezialist für Nahrungsergänzungsmittel vitalingo sein Liefergebiet auf sämtliche Länder der EU erweitert, um nachhaltig auch Verbraucher anderer Länder mit hochwertigen Nahrungsergänzungsmitteln versorgen zu können.
Ab 100 Euro Warenwert versandkostenfrei
Findet man in der Übersicht auf den ersten Blick nur die direkten Nachbarländer, so bekommt man auf Anfrage auch die Versandkosten für andere EU-Länder und der Schweiz genannt. Eine schnelle Lieferung wird durch die effiziente Abwicklung und der Zusammenarbeit mit dem Versanddienstleister DPD zugesichert. Zudem sind Bestellungen ab einem Warenwert von 100 Euro versandkostenfrei.
Über vitalingo.com
Vitalingo konnte sich seit der Gründung 2009, zu einem der führenden Online-Shops rund um Nahrungsergänzungsmittel durchsetzen und wächst auch heute noch stetig. Besonders durch die hochwertigen Produkte zu fairen Preisen und die Kundenfreundlichkeit setzt sich vitalingo von der Konkurrenz ab. Der Internationalität wird bei vitalingo auch durch die Standorte in Berlin und Venlo (Niederlande) Ausdruck verliehen.
Die Produktreihe beläuft sich auf sämtliche natürlichen Nahrungsergänzungsmittel wie Yamswurzel-Presslinge, Topinambur-Kapseln und Maca Pulver, aber auch Cremes, Beeren und dem Zuckerersatz Stevia, welcher seit dem 11. November 2011 offiziell vom Europäischen Parlament als solcher erlaubt ist.
				
				Mit der am 14. Dezember 2012 in Kraft getretenen Health Claims Verordnung (EG Nr. 1924/2006), welche bereits 2006 öffentlich vorgestellt wurden, wurden strengere Richtlinien für das Werben mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel eingeführt. Mehr als 2.000 Anträge wurden eingereicht um Formulierungen genehmigen zu lassen.
Diese Verordnung stellt für neue Unternehmen, welche sich noch am Markt behaupten müssen, eine deutliche höhere Markteintrittsbarriere dar. Durch die neuen Formulierungen ist der Abverkauf schwieriger und die Neukundenakquise wird zur Herausforderung. Aus diesem Grund hat der Online-Spezialist für Nahrungsergänzungsmittel vitalingo sein Liefergebiet auf sämtliche Länder der EU erweitert, um nachhaltig auch Verbraucher anderer Länder mit hochwertigen Nahrungsergänzungsmitteln versorgen zu können.
Ab 100 Euro Warenwert versandkostenfrei
Findet man in der Übersicht auf den ersten Blick nur die direkten Nachbarländer, so bekommt man auf Anfrage auch die Versandkosten für andere EU-Länder und der Schweiz genannt. Eine schnelle Lieferung wird durch die effiziente Abwicklung und der Zusammenarbeit mit dem Versanddienstleister DPD zugesichert. Zudem sind Bestellungen ab einem Warenwert von 100 Euro versandkostenfrei.
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Die Produktreihe beläuft sich auf sämtliche natürlichen Nahrungsergänzungsmittel wie Yamswurzel-Presslinge, Topinambur-Kapseln und Maca Pulver, aber auch Cremes, Beeren und dem Zuckerersatz Stevia, welcher seit dem 11. November 2011 offiziell vom Europäischen Parlament als solcher erlaubt ist.
Weitere Informationen
								
								 
   
							
				
					vitastores B.V., Frau Annika Winkler
Marius Dammeweg 31, 5928 PW Venlo, Niederlande
Tel.: 08001004247; http://www.vitalingo.com
	 
				 
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