Betrug mit Zinswetten

Kurzfassung: Betrug mit ZinswettenItalienisches Gericht verurteilt Deutsche BankSchon in der Vergangenheit ist die Deutsche Bank wegen spekulativer Zinsderivate verurteilt worden. Ende Dezember nun kassierte sie i ...
[Rössner Rechtsanwälte - 02.01.2013] Betrug mit Zinswetten

Italienisches Gericht verurteilt Deutsche Bank
Schon in der Vergangenheit ist die Deutsche Bank wegen spekulativer Zinsderivate verurteilt worden. Ende Dezember nun kassierte sie in Italien ein Urteil wegen des Verkaufs von Zinswetten an Kommunen. Das Gericht in Mailand verhing Ende Dezember eine Millionenstrafe gegen das Institut.
Mit dem Versprechen der Zinsoptimierung, des Schuldenmanagements und der Kostenersparnis wurden in der Vergangenheit spekulative Finanzderivate an hunderte deutsche, aber auch europäische Kommunen verkauft. Anbieter waren die großen Institute wie die Deutsche Bank, die UBS und JP Morgan - aber auch Landesbanken wie die WestLB in Deutschland - hatten ihre Finger mit im Spiel. Verantwortlichen Kämmerer konnten die als "sinnvolle Elemente des kommunalen Zinsmanagements" angebotenen Produkte in der Regel nicht als toxisch identifizieren. Mittlerweile führten die Abschlüsse der Vergangenheit zu enormen Schäden bei Kommunen und kommunalen Versorgungsunternehmen und damit zu hohen Gewinnen bei den Banken.
Eine Reihe von Klagen sind bereits eingereicht worden, aber viele Geschädigte schweigen, da die Verantwortlichen in den Kommunen strafrechtliche Konsequenzen scheuen. Das ist zumindest in Deutschland so. Denn - teilweise angefacht durch Presseberichte über eine angebliche Zockerei der Kommunen - werden die Staatsanwaltschaften gegen die falsch beratenen Kunden aktiv, statt sich den Tätern zuzuwenden.
Bei den Kommunen fielen angesichts der hohen Schulden der kommunalen Haushalte Empfehlungen zur angeblichen Optimierung von Zinsen der auf fruchtbaren Boden. Man hoffte auf die Hilfe der Banken. Besonders den Landesbanken wurde naturgemäß großes Vertrauen geschenkt.
Schaut man über die deutschen Grenzen, wird man schnell erkennen, dass nicht jedes europäische Land in gleicher Weise mit den Geschädigten von Swap-Geschäften umgeht. Italien ist Vorreiter in der Strafverfolgung, verurteilte im Dezember 2012 die Deutsche Bank zu einer Millionenstrafe und ordnete die Einziehung von insgesamt 87 Millionen Euro an.
Voraus ging, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die ermittelnde Finanzpolizei in Italien die tatsächliche spekulative und verlustbringende Struktur der empfohlenen Geschäfte erkannt haben. Auf dieser Grundlage wurden bereits vor mehr als einem Jahr Ermittlungen aufgenommen und vorangetrieben. Bereits im Jahr 2008 wurden aufgrund der Vorgänge in der Stadt Mailand Vermögenswerte der dort beteiligten Banken in Höhe von € 340 Mio. eingefroren. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde wegen der konkreten Verdachtsmomente jetzt die Anklage gegen die Banken vor dem Gericht in Mailand geprüft und zugelassen.
Anders in Deutschland. Auch hier gilt das Verbot zum Abschluss spekulativer Geschäfte für Städte und Gemeinden. Daraus wird sogar ein Verbot zum Angebot derartiger Geschäfte an Städte und Kommunen durch die Banken abgeleitet. In Deutschland werden allerdings nicht die Urheber und die Verkäufer der Produkte, sondern die Bürgermeister und Kämmerer wegen angeblicher Zockerei an den Pranger gestellt. Strafanzeigen richten sich nicht gegen die die Strukturierer der hoch komplizierten Produkte. In Deutschland werden die angegriffen, die im berechtigten Vertrauen auf die gesetzlich vorgeschriebene richtige Beratung durch die Banken die Geschäfte abgeschlossen haben. Die Ermittlungsverfahren in Deutschland richten sich zu oft gegen die Personen, die der Täuschung durch die Banken erlegen sind. Sie werden nicht als Opfer, sondern als Täter behandelt.
Wenn der Erwerb der Finanzderivate zur Zinsoptimierung als ein Untreuetatbestand bei Bürgermeistern und Kämmerern angesehen wird, zeigt sich zwangsläufig die Gefährlichkeit der durch die Bank strukturierten und angebotenen Produkte. Diejenigen, die die Produkte aus eigenem Gewinnstreben strukturiert und unter verschleiernden Beschreibungen empfohlen haben, haben damit Millionen verdient.
Der Umgang mit den Opfern in Deutschland ist ein weiteres Beispiel dafür, dass mittlerweile die Marktmacht der Banken und damit ihr Einfluss bedenklich gewachsen ist. Selbst die Politik erkennt partiell ihre Machtlosigkeit gegenüber dem von der Realität völlig losgelösten Finanzmarkt.
Mitgeteilt von Rössner Rechtsanwälte.
Rössner Rechtsanwälte vertritt seit über 35 Jahren ausschließlich die Interessen von Geschädigten im Bank- und Kapitalmarktecht. Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.

Kontakt:
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33
www.roessner.de, info@roessner.de
Weitere Informationen
Rössner Rechtsanwälte
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Rössner Rechtsanwälte,
, 81925 München, Deutschland
Tel.: ;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Rössner Rechtsanwälte

81925 München
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/67844

https://www.prmaximus.de/pressefach/rössner-rechtsanwälte-pressefach.html
Die Pressemeldung "Betrug mit Zinswetten" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Betrug mit Zinswetten" ist Rössner Rechtsanwälte, vertreten durch .