Unisex Tarife bei Zahnzusatzversicherungen werden dennoch planmäßig eingeführt

Trotz der Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren wird die Tarifwelt des UNISEX ab 21.12.2012 eingeführt. Auch Zahnzusatzversicherung betroffen.
Kurzfassung: Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren verschoben wurde, dürfen nach dem 21.12.2012 keine Zahnzusatzversicherungen angeboten werden die nach dem Geschlecht differenzieren. Der Gesetzgeber hat eineinhalb Jahre gepennt um es nun zu verschlafen. Der Grund war das SEPA-Begleitgesetz.
Unisex Tarife bei Zahnzusatzversicherungen werden dennoch planmäßig eingeführt zahnzusatzversicherung
[FINEST Financial Services GmbH - 22.12.2012] Der Europäische Gerichtshof hat im März 2011 ein Urteil erlassen wonach es untersagt ist ab dem 21.12.2012 geschlechtsabhängige Versicherungen anzubieten. Dazu gehören selbstverständlich auch Zahnzusatzversicherungen. Nun hat es aber der deutsche Gesetzgeber in eineinhalb Jahren nicht geschafft dieses Urteil in deutsches Recht umzusetzen. Und das bewirkt: nichts!
Der sogenannte Anwendungsvorrang des Europarechts bewirkt, dass die Versicherer nur noch UNISEX-Tarife anbieten dürfen. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber es noch nicht in deutscher Recht übersetzt hat. Diese Einführung der geschlechtsunabhängigen Tarife ist übrigens Europaweit einheitlich. Es darf nun also europaweit keine Zahnzusatzversicherung mehr angeboten werden die abhängig vom Geschlecht kalkuliert ist.
In Deutschland hat das höchste Organ für Geldgeschäfte die Bundesanstalt für Finanzdienstleitung (BaFin) die Auffassung des Gesamtverbandes deutscher Versicherer GDV bestätigt, wonach die neuen Unisex-Tarife gültig sind, obwohl es zu gesetzlichen Verzögerungen deutschen Rechts kommt.
Die nicht fristgerechte Umsetzung in deutsches Recht liegt an dem SEPA-Begleitgesetz. Das ist, wie es der Name sagt, ein Begleitgesetz das im gleichen Atemzug mit verabschiedet werden soll und welches die Umsetzung der UNISEX- Rechtsprechung mit beinhaltet. Hier gibt es noch Uneinigkeiten im Umfang und der genauen Ausgestaltung. Das ist der Hintergrund der Verzögerungen bei der Umsetzung in deutsches Recht. Wobei es auf den Bürger schon befremdlich wirkt, dass eineinhalb Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, niemand in der Lage ist ein deutsches Recht so korrekt auf den Weg zu bringen, das es auch wirksam ist. Alle anderen europäischen Länder bekommen das ja auch. Als in der letzten Woche die Pressemitteilung über einen Stopp der UNISEX-Tarife kursierte war bei den Kunden und bei den Fachleuten gleichermaßen große Verwunderung und Unsicherheit aufgetreten. Unsicherheit ist etwas was besonders diese Branche als allerletztes gebrauchen kann. Viele Menschen riefen uns auf unserer Hotline für Zahnzusatzversicherungen an und wollten wissen was los sei. Wir konnten zum Glück beruhigen und die Fragen zu Zufriedenheit klären. Aber insbesondere diese kleine Versicherung die Zahnzusatzversicherung ist nunmal der deutschen liebste Versicherung und immer auch ein Gradmesser für die Verunsicherung der Kunden. Mehr zu dem Thema finden Sie hier.
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Tel.: 05613166690; http://www.testsieger-zahn.de
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