30.11.2012 10:25 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund

Hummer und Co: Tierqual in der Feinkostabteilung

Kurzfassung: Hummer und Co: Tierqual in der FeinkostabteilungFische und Krustentiere werden noch immer in Geschäften und Restaurants lebend ohne Futterzufuhr oder Rückzugsmöglichkeiten gehalten, das sogenannte ...
[Deutscher Tierschutzbund - 30.11.2012] Hummer und Co: Tierqual in der Feinkostabteilung

Fische und Krustentiere werden noch immer in Geschäften und Restaurants lebend ohne Futterzufuhr oder Rückzugsmöglichkeiten gehalten, das sogenannte Hältern. Zudem werden Krustentiere lebend an den Endverbraucher verkauft. Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein Ende dieser Tierqual, denn geschlossene Kühlketten, und damit Fische und Krustentiere in bester Qualität, machen die Lebendhälterung überflüssig. Der Verbraucher kann den Tieren helfen - durch Verzicht auf diese Produkte. Zudem hat der Verband sich an die zuständigen Minister in den Bundesländern gewandt. Die Forderung: Ein Verbot der Tierhaltung ohne durch unzureichende Haltungsvorgaben noch eine Hintertür zu lassen.
"Fische und Krustentiere haben ein Schmerzempfinden und sind leidensfähig, da ist sich die Wissenschaft zunehmend einig. Nur Politik und Handel verschlafen diese Erkenntnis. Die Hälterung und der Verkauf von lebenden Speisefischen und Krustentieren im Handel und in Restaurants muss verboten werden", fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und ergänzt: "Einfach die Temperatur runterzukühlen, so dass die Tiere ihren Stoffwechsel reduzieren, ist keine tiergerechte Lösung. Wir erwarten hier ein klares Zeichen von der Politik, das kann nur das Verbot sein."
Beispiel Hummer
Hummer sind Einzelgänger, werden aber in Restaurants und Geschäften zu Haufen in strukturlosen ungeschützten Becken gehalten, Besucher klopfen gegen die Aquarienscheiben, die Scheren der Tiere sind zusammengebunden. Diesem Stress folgt dann ein minutenlanger Todeskampf in kochendem Wasser, oftmals verlängert durch Fehler ungelernter Hobbyköche. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher die Überarbeitung der Tierschutzschlacht-Verordnung, die Tiere sollten nur nach vorheriger Betäubung durch die Elektromethode ("Crustastun") von sachkundigen Fachleuten getötet werden.
Auch die Situation bei der Lebendhälterung von Fischen ist nicht besser: Mehrere Transporte, die Hälterung ohne Fütterung in überbelegten, kahlen Becken, stressiger Besucherverkehr und als Finale eine möglicherweise unter Zeitdruck durchgeführte Tötung durch den Fischverkäufer. Unnötiges Tierleid, Fische sollten gleich nach dem Fang tierschutzgerecht getötet und dann gekühlt bis zu den Verkaufsstellen transportiert werden.

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